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CH/Bundesrat schickt Revision des Kartellgesetzes in Vernehmlassung

Bern (awp/sda) – Die Wettbewerbsbehörden in der Schweiz sollen unabhängiger werden und schneller arbeiten können. Mit diesem Ziel hat der Bundesrat am Mittwoch eine Revision des Kartellgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Vorgesehen ist auch eine Ausdehnung der Klagemöglichkeiten auf Konsumenten.
Während sich das materielle Wettbewerbsrecht in den letzten 50 Jahren ständig weiter entwickelte, gab es auf institutioneller Ebene in den letzten Jahrzehnten nur wenig Veränderungen. Dabei stösst die heutige Wettbewerbskommission (WEKO) wegen ihres Milizcharakters zunehmend an Grenzen.
Da in ihr auch Interessenvertreter arbeiten, gab es Zweifel an der Unabhängigkeit der Behörde. In einem Bericht über den Zustand der Wettbewerbsaufsicht in der Schweiz hatte der Bundesrat ausserdem festgehalten, dass die Aufgabenteilung zwischen dem Sekretariat und der WEKO unklar sei.
Um diese Probleme anzugehen, schlägt der Bundesrat nun eine Neustrukturierung vor. In Zukunft soll die Wettbewerbsbehörde nur noch die Untersuchungen führen und danach einen Antrag an das neu zu schaffende Bundeswettbewerbsgericht stellen.
Dieses Gericht soll aus hauptamtlichen und nebenamtlichen Richtern bestehen. Sie sollen nicht mehr Abgesandte von Wirtschaftsverbänden und Arbeitnehmerorganisationen sein. Die Erfahrung aus der Wirtschaft sollen die nebenamtlichen Richterinnen und Richter einbringen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 19. November 2010.
ra

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