CH/Neue Pflegefinanzierung: Bund verschiebt Einführung auf 2011 (AF)
(Meldung durchgehend ausgebaut)
Bern (awp/sda) – Aus Rücksicht auf die Kantone wird die neue Pflegefinanzierung ein halbes Jahr später eingeführt als geplant und erneut verschoben. Das entschied der Bundesrat am Freitag. Das Gesetz tritt statt wie vorgesehen am 1. Juli 2010 erst am 1. Januar 2011 in Kraft.
Die Absicht, die neue Pflegefinanzierung Mitte 2010 umzusetzen, löste bei den Kantonen Unmut aus. Der Bundesrat kam nach einer Intervention der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zum Schluss, dass die Inkraftsetzung im nächsten Sommer in den Kantonen zu Unsicherheiten führe, vor allem bei der Budgetierung.
Mit der neuen Pflegefinanzierung muss die obligatorische Krankenversicherung künftig nur noch nach dem Pflegebedarf abgestufte Beiträge bezahlen, die der Bundesrat festlegt. Das soll verhindern, dass Heime und Spitex für die Krankenkassen zum Fass ohne Boden werden. Stärker belastet werden Kantone und Gemeinden.
Nicht zum ersten Mal haben die Kantone eine Verschiebung der neuen Pflegefinanzierung erwirkt. Ursprünglich hätte das im Sommer 2008 von den Räten verabschiedete Gesetz bereits am 1. Juli 2009 in Kraft treten sollen. Im März, noch während der Anhörung, wurde die Inkraftsetzung ein erstes Mal auf den Sommer 2010 verschoben.
Die Kantone hatten schon im Frühjahr auf eine Einführung erst Anfang 2011 gepocht. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren etwa machte zu kurze Fristen geltend und kündigte an, das Gesetz in eigener Regie erst ab Anfang 2011 umzusetzen.
Im November forderten die Kantonsregierungen vom Bundesrat, auf die Inkraftsetzung Mitte 2010 zurückzukommen. Sie machten Unsicherheiten bei der Bereitstellung des nötigen Geldes und bei der Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen geltend, wie das Departement des Innern schreibt.
Die neue Pflegefinanzierung sieht vor, dass für Akut- und für Übergangspflege nach der Entlassung aus dem Spital die Kantone mindestens 55 Prozent und die Kassen höchstens 45% der Kosten tragen. Diese Aufteilung entspricht der neuen Spitalfinanzierung und gilt höchstens zwei Wochen.
Bei der Langzeitpflege übernehmen die Kassen 60%. Den Rest bezahlen die öffentliche Hand und bis zu einer fixen Obergrenze die Patienten selbst.
Mehrere Kantone haben sich bereits auf eine Inkraftsetzung der neuen Pflegefinanzierung per Mitte 2010 vorbereitet. Zürich etwa machte aber klar, dass das revidierte Gesundheitsgesetz nicht rechtzeitig bereit sein würde. Der Regierungsrat wollte dem Parlament deshalb eine Übergangsverordnung vorlegen.
Im Kanton Bern werden Kanton und Gemeinden mit jährlich rund 82 Mio CHF zusätzlich belastet, wie es im Sommer hiess. Der Kanton wollte prüfen, ob Vermögende stärker in die Pflicht genommen werden könnten, indem sie über höhere Tarife die bauliche Infrastruktur in öffentlichen Pflegeheimen mitbezahlen müssen.
Santésuisse, der Dachverband der Krankenkassen, hatte schon in der Vernehmlassung eine Inkraftsetzung der Pflegefinanzierung per 1. Juli 2009 gewünscht.
ch
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