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Blochers Immunität bleibt intakt

Blocher habe von seinem "Recht zur Polemik Gebrauch gemacht", begründete die Kommissions-Mehrheit ihren Entscheid. Keystone Archive

Nationalrat Christoph Blocher soll sich nicht wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm vor dem Richter verantworten müssen. Mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Rechtskommission, die Immunität des Zürcher SVP-Vertreters nicht aufzuheben.

Nach Ansicht der Kommissions-Mehrheit hat Blocher in seiner Rede vom 1. März 1997 in Zürich-Oerlikon mit der Kritik an den jüdischen Organisationen nur «von seinem Recht zur Polemik Gebrauch gemacht». Die links-grüne Kommissions-Minderheit meint dagegen, er habe «mit gekonnter Rhetorik des Bild des geldgierigen Juden» gezeichnet.

Er sprach als Parlamentarier

Nach Blochers Rede «Die Schweiz und der Zweite Weltkrieg – eine Klarstellung» waren vier Strafanzeigen eingegangen, darunter von Amtes wegen eine vom Zürcher Bezirksrichter Bruno Steiner. Wegen ausreichenden Verdachts auf Rassendiskriminierung ersuchte die Zürcher Bezirksanwaltschaft daraufhin die Räte um Aufhebung der parlamentarischen Immunität.

Nach Auskunft ihres Präsidenten Alexander Baumann (SVP/TG) kam die Rechtskommission (RK) des Nationalrates einhellig zum Schluss, dass Blocher seine Rede nicht als Privatmann, sondern als Parlamentarier gehalten hat. Die RK musste deshalb auf das Geschäft eintreten und entscheiden, ob der Abgeordnete vor Strafverfolgung geschützt werden soll.

Grenze nicht überschritten

Laut Baumann gewichtete die Kommissionsmehrheit in der Folge das Interesse an der ungehinderten Ausübung des parlamentarischen Mandats stärker als das Interesse an einer Strafverfolgung: Eine summarische Prüfung habe «erhebliche Zweifel» daran offen gelassen, dass der Tatbestand der Rassendiskriminierung im Sinne von Artikel 261 des Strafgesetzbuches erfüllt sei.

Blocher habe in seiner Rede nur die jüdischen Organisationen und deren Forderungen gegenüber der Schweiz unter Beschluss genommen – nicht aber die Juden oder das jüdische Volk, sagte Baumann am Montag (02.07.) vor den Medien im Bundeshaus. Ähnliche Aussagen hätten aber mehrfach auch andere Persönlichkeiten gemacht, darunter solche aus jüdischen Kreisen.

Mit ihrem Antrag halte sich die Mehrheit an die zurückhaltende Praxis der Räte, sagte Baumann. Die Richtlinien zur Auslegung der Immunität billigten den Abgeordneten ausdrücklich ein Recht zur Polemik zu. Blocher habe die Grenze nicht überschritten. Zu denken gebe auch, dass die erste Strafanzeige erst 34 Monate nach der Rede eingereicht worden sei.

Das Bild der geldgierigen Juden

Für die Minderheit sei der Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt, sagte Anita Thanei (SP/ZH). Blocher habe nicht nur festgestellt, die Schweiz müsse sich in Sachen Flüchtlingspolitik keine Vorwürfe machen. Er habe auch den jüdischen Organisationen vorgeworfen, es gehe ihnen nur ums Geld. Wiederholt habe er dabei die Verbindung zu Juden und Jüdinnen im Allgemeinen gemacht.

Nach geltender Rechtssprechung müssten die diskriminierten Gruppen nicht explizit genannt sein, sagte Thanei. «Entscheidend ist, wie die Botschaft beim durchschnittlichen Adressaten ankommt». Mit Bemerkungen wie «nüchtern betrachtet, geht es letztlich um Geldforderungen gegenüber der Schweiz» habe Blocher einem breiten Publikum das Bild der geldgierigen Juden vermittelt.

Laut Thanei müssen für Politiker bei Rassendiskriminierung besonders strenge Massstäbe gelten. Blocher sei in Oerlikon mit dem Anspruch aufgetreten, die Bevölkerung in der brisanten Diskussion um die Schweiz im Zweiten Weltkrieg aufzuklären. «Es geht nicht an, dass er als Opinion Leader des rechten Lagers solches Gedankengut salonfähig macht.»

swissinfo und Agenturen

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