Bundesgericht soll über Villmerger-Kriegsbeute entscheiden
Der seit 1996 schwelende Streit um die Villmerger-Kriegsbeute soll vom Bundesgericht entschieden werden. Die St. Galler Regierung kündigte am Mittwoch eine entsprechende Klage gegen den Kanton Zürich an. Das Eigentum der Kulturgüter solle auf dem Rechtsweg geklärt werden, hiess es.
Die beiden Kantone liegen sich seit November 1996 wegen der im Zweiten Villmergerkrieg von 1712 von den Zürchern erbeuteten Kulturgüter – darunter Gemälde, Handschriften sowie Erd- und Himmelsgloben – in den Haaren. Die St. Galler Regierung will nun ihren Anspruch an den Kulturgütern vor dem Obersten Gericht geltend machen, wie sie am Mittwoch (04.04.) mitteilte.
Der Zürcher Regierungsrat hätte im vergangenen Januar erklärt, keine weiteren Verhandlungen mehr über die Eigentumsfrage zu führen. Dies wurde nach Angaben der St. Galler Regierung damit begründet, dass mit dem Zürcher Stadtrat, der Stiftung Zentralbibliothek und dem Staatsarchiv sämtliche Partner den Vorschlägen ablehnend gegenüberstünden und jegliche Unterstützung verweigern würden.
Im vergangenen Oktober schien eine Einigung in Sicht, als die St. Galler Regierung in einer Absichtserklärung einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Stiftung zustimmte. Damit hätte die wissenschaftliche Erforschung der fraglichen Kulturgüter unterstützt und der Öffentlichkeit in St. Gallen und Zürich zugänglich gemacht werden sollen. Die St. Galler Regierung verlangte dabei die Besitzes-Übertragung an St. Gallen. Für die Stiftung hätte ein finanzieller Beitrag von 250’000 Franken gesprochen werden sollen.
Kostbarkeiten als Beute der Sieger
Seit 283 Jahren bemüht sich St. Gallen, die im Zweiten Villmerger Krieg von Zürcher und Berner Truppen erbeuteten Kostbarkeiten aus der Stiftsbibliothek zurück zu erhalten. Die Berner erstatteten ihre Beute 1719 zurück, nicht so Zürich.
Am 26. Mai 1712 besetzten protestantische Truppen aus Zürich und Bern das Territorium des Klosters St. Gallen. Abt und Mönche waren nach Neu-Ravensburg geflohen. Die Handschriften der berühmten Stiftsbibliothek fielen den Eroberern in die Hände, obwohl sie sorgsam versteckt waren.
Verschollene Glocken
Bern und Zürich teilten sich die Beute. Jeder Stand schaffte seinen Anteil von über 5000 Handschriften und Büchern nach Hause. Zu den wertvollsten Stücken gehört der heute im Schweizer Landesmuseum ausgestellte grosse Erd- und Himmelsglobus von Abt Bernhard Müller aus dem Jahr 1595. Die erbeuteten Glocken wurden in Zürich als Siegestrophäen zur Schau gestellt.
Seit dem Frieden von Baden 1718 bemüht sich St. Gallen um die Rückgabe der wertvollen Kulturgüter. 1719 liess der Stand Bern 5600 Bände nach St. Gallen zurückbringen. Die Zürcher Behörden sagten 1720 die Rückgabe zu und sandten auch Handschriften und Bücher zurück, aber längst nicht alle.
In Zürich werden bis heute rund 100 Handschriften, eine Vielzahl gedruckter Werke, mehrere Gemälde, astronomische Geräte sowie Erd- und Himmelsgloben zurückbehalten. Die Glocken gelten als verschollen.
swissinfo und Agenturen
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