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Krankenkassen: Nicht mehr jeden Arzt bezahlen

Ob das Parlament der Kommission folgen wird und nicht mehr alle Ärztinnen und Ärzte als kassenpflichtig anerkennen wird, ist noch offen. Keystone Archive

Der Vertragszwang der Krankenkassen mit den frei praktizierenden Ärzten soll fallen. Dies beantragt die zuständige Fachkommission der Kleinen Parlamentskammer.

Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat sich mit nur einer Gegenstimme für die Aufhebung des Kontrahierungs-Zwangs ausgesprochen, wie die SGK am Mittwoch (11.07.) mitteilte.

Massnahme nicht aufschieben

Der Bundesrat hatte nach der Vernehmlassung zur zweiten KVG-Revision auf die Aufhebung des Kontrahierungs-Zwangs wegen der kontroversen Reaktionen verzichtet. Die SGK habe sich nun doch für diesen Schritt entschieden, weil ein Aufschieben dieser Massnahme später ein dirigistisches Eingreifen des Staates provoziere, sagte SGK-Präsidentin Christine Beerli (FDP/BE).

Kostenbremse

Die Aufhebung des Vertragszwangs soll die Kostensteigerung bei der Grundversicherung bremsen, da die ständig zunehmende Zahl der Ärzte als ein Grund für die Prämien-Steigerungen gilt.

Die Krankenkassen sollten nach Ansicht der Kommission entscheiden können, welche Ärzte sie unter Vertrag nehmen wollen. Die Vertragsfreiheit gilt natürlich auch für die Ärzte selbst. Die Auswahlkriterien wollen die Beteiligten gemeinsam ausarbeiten.

Nach Ansicht der SGK wäre es im übrigen den Kantonen überlassen zu regeln, wieviele Ärzte die Versicherer mindestens unter Vertrag zu nehmen haben, damit Versorgung und Wahlfreiheit gewährleistet sind.

Prämien-Verbilligung bei den Kantonen verbessern

Weiter will die Kommission die maximal zulässige Belastung eines Haushalts durch die Prämien gesetzlich auf acht Prozent begrenzen. Damit werden insbesondere Kantone mit hohen Prämien gezwungen, mehr zur Prämien-Verbilligung beizutragen.

Die SGK will die zweite KVG-Revision als Gegenvorschlag zur Gesundheits-Initiative der Sozialdemokraten ausgestalten. Die Initiative will die Kopfprämien durch einkommens- und vermögensabhängige Beiträge sowie Mehrwertsteuern ersetzen.

Für die Spitalfinanzierung – neben den Arztpraxen ein weiterer grosser Ausgabebrocken – plädiert die Kommission für einen Aufschub, bevor hier Änderungen eingeführt werden sollen.

swissinfo und Agenturen

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