Mehr Personal bei der Geldwäscherei-Kontrollstelle
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei soll mehr Personal erhalten und von Bagatellfällen entlastet werden. Dies empfahl der im Zuge des Vollzugsnotstands eingesetzte Beirat am Freitag (01.06.) und versuchte zugleich, die Wogen bezüglich den Berichten über personelle Zerwürfnisse zu glätten.
Der Ende Januar dieses Jahres eingesetzte Beirat zur Beratung der Geldwäscherei-Kontrollstelle vertrat an seiner Sitzung laut Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) einhellig die Meinung, dass sich zurzeit keine Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG), wohl aber organisatorische und personelle Verstärkungen aufdrängten.
Das Gremium empfahl dem Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Peter Siegenthaler, die vorgesehenen 11,5 Stellen der Kontrollstelle rasch zu besetzen und die Abteilung dann personell weiter aufzustocken. Zahlenmässige Empfehlungen machte der Beirat nicht, wie EFD-Sprecher Dieter Leutwyler auf Anfrage ergänzte.
Zudem soll die Leitung der Kontrollstelle im Sinne einer Geschäftsleitung verbreitert werden. Siegenthaler und der Chef der Kontrollstelle, Niklaus Huber, nahmen die Empfehlungen zur wohlwollenden Prüfung entgegen, wie es heisst.
Wer muss sich dem GWG unterstellen wer nicht?
Der Beirat befasste sich auch mit den nach wie vor offenen Unterstellungsfragen, namentlich der Rohwarenhändler, der Hoteliers und der Warenhäuser.
Im Falle der Rohwarenhändler, wo sich führende Grosskonzerne wie Marc Rich, Glencore und De Beers einer Unterstellung unter das GwG widersetzen, hält der Beirat eine zusätzliche Abklärung des Sachverhalts durch die Kontrollstelle für unerlässlich.
Bei den Warenhäusern – hier geht es um die Vergabe von Kundenkarten, über die auch Drittgeschäfte getätigt werden können – trat der Präsident des Beirats, Peter Nobel, gemäss Mitteilung in den Ausstand, weil er im Verwaltungsrat der Globus AG sitzt.
Erstmals diskutiert wurde laut den Angaben auch die Einführung eines Schwellenwerts. Der Beirat empfiehlt, von der Einführung fixer Werte abzusehen und stattdessen auf Verordnungsstufe eine Bagatellfall-Regelung einzuführen. Sie soll den Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe Financial Action Task Force on money laundering (FATF) entsprechen.
Nach Auskunft von Leutwyler geht es um die Einführung von qualitativen Kriterien, wonach gelegentliche und beschränkte Aktivitäten nicht den Sorgfaltspflichten des Gesetzes unterworfen werden sollen. Zur Frage des Schwellenwerts, wie er bei den Gesetzesberatungen vom Parlament abgelehnt worden war, liegt der Finanzverwaltung ein Gutachten Nobels vor. Zum Inhalt machte das EFD keine Angaben. Laut Medienberichten soll Nobel die Einführung eines Schwellenwerts auf Verordnungsstufe empfohlen haben.
Zusammenarbeit Nobel/Huber nicht in Frage gestellt
An der Beiratssitzung kamen auch die Medienberichte über ein Zerwürfnis zwischen dem Beiratspräsidenten Nobel und dem Kontrollstellenchef Huber zur Sprache. Unter Leitung von Vizepräsident Paolo Bernasconi habe der Beirat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, «dass eine teilweise stark personifizierte Berichterstattung die tatsächlich bestehenden Probleme beim Vollzug des GwG sehr einseitig und überspitzt dargestellt hat».
Der Beirat gab sich überzeugt, dass eine weitere, konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten in keiner Weise in Frage gestellt sei. Die Sonntagspresse hatte unter Berufung auf Parlamentarier berichtet, dass Nobel vor der Geschäftsprüfungs-Subkommission des Nationalrats die Absetzung Hubers angeregt habe.
swissinfo und Agenturen
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