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Schweiz liefert Beweise

Der ehemalige nigerianische Präsident Abacha 1997. swissinfo.ch

Die nigerianischen Behörden erhalten aus der Schweiz Beweismittel in der Affäre des ehemaligen Diktators Sani Abacha. Es handelt sich vor allem um Bankunterlagen.

Die entsprechenden Schlussverfügungen seien diese Woche erlassen worden, teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) am Freitag mit. Sie können innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Es handelt sich um Bankunterlagen von zehn Personen, die vom Genfer Untersuchungsrichteramt im Auftrag des BJ erhoben worden sind. Die betroffenen Personen sind Abacha selbst, Angehörige von ihm sowie Vertreter seines Regimes.

Plünderung der Staatskasse

Sie alle werden verdächtigt, die nigerianische Zentralbank jahrelang systematisch geplündert zu haben. Die nigerianischen Behörden werfen ihnen unter anderem Veruntreuung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei vor.

Gemäss Rechtshilfegesuch hat die von Abacha aufgebaute kriminelle Organisation zwischen 1993 und 1998 die Staatskasse um über 2,2 Mrd. US-Dollar (3,73 Mrd. Franken) geplündert.

Blockade bleibt

Durch das Rechtshilfe-Verfahren bleiben in Genf und Zürich Vermögenswerte des Abacha-Clans in der Höhe von 80 Mio. US-Dollar weiterhin blockiert. Im Rahmen eines Strafverfahrens hat das Genfer Untersuchungsrichteramt zudem wegen Geldwäscherei insgesamt rund 535 Mio. US-Dollar gesperrt, worin die 80 Mio. Dollar eingeschlossen sind.

Was mit den Geldern geschieht, wollen die Schweizer Behörden zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Rechtshilfe-Gesuche auch in anderen Ländern

Die Rechtshilfeakten können von der Schweiz erst übermittelt werden, wenn die Frist unbenützt abgelaufen ist oder allfällige Beschwerden abgelehnt worden sind.

Neben der Schweiz wurden auch Grossbritannien, Luxemburg, Liechtenstein, Deutschland, Jersey und die USA um Rechtshilfe ersucht.

swissinfo und Agenturen

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