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Schweizer Behörden nach wie vor für Pinochet-Auslieferung

Die Schweiz hält an ihrem Auslieferungsgesuch gegen Augusto Pinochet fest. Bern stellt sich auf den Standpunkt, dass gemäss dem europäischen Auslieferungsabkommen der Gesundheitszustand kein Ablehnungsgrund für eine Auslieferung sein kann.

Die Schweiz hält an ihrem Auslieferungsgesuch gegen Augusto Pinochet fest. Bern stellt sich auf den Standpunkt, dass gemäss dem europäischen Auslieferungsabkommen der Gesundheitszustand kein Ablehnungsgrund für eine Auslieferung sein kann.

Nach den Studium der medizinischen Gutachten über den Gesundheitszustand des chilenischen Ex-Diktators sei man zum Schluss gekommen, dass sich für die Schweizer Behörden keine wesentlichen Neuerungen ergäben, teilte der Sprecher des Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP), Folco Galli, am Dienstag (22.02.) mit.

In dem Gutachten wird laut Galli dem 84-Jährigen Ex-Juntachef Prozess- und Haftunfähigkeit bescheinigt. Gemäss spanischen Zeitungsberichten steht in dem 13-seitigen Schriftstück, dass Pinochet Inhalt und Tragweite möglicher Fragen vor Gericht nur mit Mühe begreifen kann.

Eine Besserung seines Zustandes bezeichneten die Gutachter als unwahrscheinlich. Unter anderem sei bei dem früheren Militärmachthaber ein diabetisches Nervenleiden und eine fortschreitende Schädigung der Blutgefässe im Gehirn diagnostiziert worden, hiess es weiter.

Der britische Innenminister Jack Straw hatte Spanien, der Schweiz, Belgien und Frankreich eine Frist von einer Woche bis zum Dienstag 17.00 Uhr GMT (18.00 Uhr MEZ) eingeräumt, um den medizinischen Bericht über Pinochet auszuwerten und allfällige Rekurse einzulegen.

Alle vier Länder fordern in einem bereits 17 Monate dauernden Rechtsstreit die Auslieferung des ehemaligen chilenischen Diktators. Das BAP habe dem Innenministerium in London am Montagabend die verlangte Stellungnahme abgegeben, sagte Galli.

Schweiz lässt Spanien den Vortritt

Bei den Genfer Untersuchungsbehörden, von denen das Auslieferungsbegehren für Pinochet stammt, teilte die zuständige Untersuchungsrichterin Christine Junod mit, dass sich nach der Lektüre des medizinischen Berichts die Schweizer Position nicht geändert habe.

Bern und Genf hatten allerdings bereits mitgeteilt, dass die auf eine Vernehmung des Generals verzichten und Spanien den Vortritt lassen wollen. Straw werde nun zu entscheiden haben, ob er den Ex- Juntachef nach Chile zurückschickt oder das Verfahren weitergeht.

Die vier Auslieferungsgesuche stellenden Staaten könnten auf diesen Entscheid keinen Einfluss mehr nehmen, sagte Galli. Das britische Innenministerium wollte am Montag nicht bekannt geben, wann Straws Entscheidung fallen werde.


SRI und Agenturen

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