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Deutscher Bank droht BGH-Schlappe bei Zinswetten

KARLSRUHE/FRANKFURT (awp international) – Das höchstrichterliche Urteil könnte Signalwirkung haben: Im Streit mit Mittelständlern und Kommunen um riskante Zinswetten droht der Deutschen Bank eine herbe Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH). An diesem Dienstag (22.3.) wollen die Karlsruher Richter ihre Entscheidung verkünden.
Kläger ist der Hygienebedarfs-Hersteller Ille aus dem Wetteraustädtchen Altenstadt in Hessen. Das Unternehmen hatte 2005 einen “Spread Ladder Swap” gekauft – und dadurch letztlich mehr als eine halbe Million Euro Verlust gemacht. Nun verlangt Ille rund 540.000 Euro Schadenersatz.
“Spread Ladder Swaps” beruhen auf der Differenz (Spread) zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen. Die Erwartung bei den Swaps (englisch: “tauschen”) war, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Doch es kam anders. Etliche Städte, kommunale Unternehmen und Mittelständler machten mit dem komplizierten Produkt herbe Verluste. Ihre Anwälte sprechen von etwa 200 Fällen und einem Millionenschaden.
In der mündlichen Verhandlung des Ille-Falls am 8. Februar hatte BGH-Richter Ulrich Wiechers Zweifel geäussert, dass Deutschlands grösste Bank ihre Kunden richtig aufklärte. Das Swap-Produkt nannte Wiechers “eine Art spekulative Wette”: “Vielleicht hätte es von der Bank daher eher heissen müssen: Finger weg.”
Deutsche-Bank-Anwalt Reiner Hall hatte das Gericht vor der erheblichen Tragweite eines Urteils gegen die Deutsche Bank gewarnt, es drohe “eine zweite Finanzkrise”. Der Dax-Konzern hatte stets betont, er habe die Kunden auf die Risiken der Anlage hingewiesen und angemessen beraten./ben/DP/zb

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