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Tierische Souvenirs: Bei diesen Mitbringseln muss man vorsichtig sein

Hülse
Heikle Souvenirs sehen oft harmlos aus und werden ohne böse Absicht gekauft. Doch sie können aus geschützten Tier- und Pflanzenarten bestehen. Alexa Lutteri / WWF Austria

Bei Mitbringseln ist Vorsicht geboten. Am Zoll werden regelmässig Objekte konfisziert, die den Artenschutz verletzen.

Diese Objekte werden oft beschlagnahmt: Gemäss dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG kommt es öfter vor, dass Ferienreisende geschützte Korallen – meist Bruchstücke vom Strand – als Souvenir nach Hause bringen. Bei Reisenden aus Asien würden zudem hin und wieder Schnäpse mit eingelegten, geschützten Schlangen festgestellt.

Eher selten würden Reisende sogenanntes Bushmeat – Fleisch von unter Umständen geschützten Wildtieren – aus ihren Ferien mitbringen. Gemäss dem WWF Schweiz gehören zu den häufig beschlagnahmten Objekten auch Lederwaren aus Schlangen, Waranen oder Krokodilen, Schmuck aus Korallen, Elfenbein, geschützte Hölzer oder Shahtoosh-Schals aus der Wolle der Tibetantilope.

Auch getrocknete Tiere oder Teile davon – etwa Seepferdchen, Tigerknochen oder Haifischzähne – seien darunter. Schliesslich werden sogar lebende Tiere – wie Papageien, Schildkröten oder Chamäleons – eingeführt.

Antilope
Shatoosh-Wolle der Tibetantilope wird etwa zur Herstellung von Schals verwendet. Zur Gewinnung der Wolle werden die Tiere getötet. Tibetantilopen sind daher gefährdet. EPA/Wang Lei

Deswegen ist Vorsicht geboten: Viele Souvenirs, die tierischer oder pflanzlicher Herkunft sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites).

Das Abkommen schützt Tiere und Pflanzen weltweit vor dem Aussterben. Objekte, die unter das Cites-Abkommen fallen, dürfen entweder gar nicht oder nur mit einer Bewilligung eingeführt werden. Andernfalls werden sie am Zoll konfisziert, es droht eine Geldstrafe von bis zu mehreren Tausend Franken.

Hunderte Fälle pro Jahr: Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hat im Jahr 2024 insgesamt 824 Objekte beschlagnahmt, die gegen das Artenschutzabkommen verstossen.

Darunter sind sowohl Objekte aus dem Handelswarenverkehr – inklusive Onlinehandel – wie auch Objekte aus dem Reiseverkehr. Es ist also unklar, wie viele der beschlagnahmten Objekte letztlich Feriensouvenirs sind.

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Schaden an Flora und Fauna: Gemäss dem WWF sind die Auswirkungen des Souvenirgeschäfts enorm. Je nach Schätzungen würden jedes Jahr mehrere Millionen Seepferdchen für die Souvenirproduktion getötet. Auch von den Krokodilen und Waranen würden jährlich mehr als eine Million Exemplare getötet.

René Kaspar, Artenschutz­verantwortlicher von WWF Schweiz sagt: «Die Einfuhr von Produkten, die von gefährdeten oder geschützten Arten stammen, ist aus gutem Grund strafbar. Denn die hohe Nachfrage nach diesen Souvenirs treibt die Ausrottung seltener Arten voran.»

So ist man auf der sicheren Seite: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, das in der Schweiz für den Vollzug des Artenschutzabkommens verantwortlich ist, schreibt, dass es Reisenden grundsätzlich empfehle, sich vor dem Kauf von Souvenirs über mögliche Einschränkungen zu informieren.

Besonders Vorsicht geboten sei bei Produkten aus Reptilienleder oder auch bei Fundstücken aus der Natur – wie Federn, Korallen oder Muscheln. Beim Kauf sollen Reisende Ausfuhrdokumente verlangen, die belegen, dass das Souvenir den internationalen Artenschutz respektiert.

Der WWF hingegen rät grundsätzlich davon ab, pflanzliche oder tierische Andenken zu kaufen. Nur dann sei man auf der sicheren Seite, sagt der WWF-Artenschutz­verantwortliche René Kaspar: «Unser Rat ist klar: Finger weg von Muschelketten, Seestern-Deko oder Haifischzähnen.»

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