Die Schweiz bleibt eine Drehscheibe für geplünderte Kulturgüter
Die Schweiz, eine wichtige Akteurin auf dem Kunstmarkt, ist eine Drehscheibe des illegalen Handels mit Kulturgütern, die sehr oft aus Kriegsländern stammen. Doch die Situation hat sich in den letzten 20 Jahren dank der Einführung eines neuen Gesetzes deutlich verbessert.
Die Schweiz zählt zu den fünf weltweit wichtigsten Ländern für den Kunstmarkt. Sie ist daher anfälliger für die Einfuhr von Gütern aus illegalem Handel.
Gemäss Zahlen des Bundesamts für Kultur (BAK) haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden in den letzten fünf Jahren 652 Kulturgüter beschlagnahmt.
Der vollständige Beitrag von RTS (Franz.):
Im gesicherten Depot des BAK im Keller in Bern werden fast 900 dieser Objekte in Karton- und Holzkisten gelagert.
Eine syrische Stele, die fast drei Jahrtausende alt ist und über 800 Kilogramm wiegt, wurde diese Woche begleitet von den Kameras des Westschweizer Fernsehens RTS sorgfältig dorthin überführt, sie soll an Syrien retourniert werden.
Insgesamt warten im Keller über 350 Objekte darauf, an ihr Herkunftsland zurückgegeben zu werden, wie über 7000 andere zuvor in den letzten zwanzig Jahren.
Lukrativer Markt und kulturelle Auslöschung
Diese Kulturgüter stammen oft aus Krisen- oder Kriegsländern, wo die Sicherheit von Museen oder anderen archäologischen Stätten nicht mehr gewährleistet werden kann, was Plünderungen Tür und Tor öffnet.
«Kulturgüter sind auf dem Kunstmarkt immer noch sehr gefragt, also kann man damit Geld verdienen», sagt Fabienne Baraga, Chefin der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer beim BAK.
Vor einigen Jahren zum Beispiel führte der Islamische Staat Plünderungen in den von der Gruppe kontrollierten Gebieten durch, um seine Aktivitäten zu finanzieren.
«Und auch aus politischen Gründen, denn mit solchen Handlungen kann man Kulturen auslöschen», sagt sie.
Mehrere Jahre zwischen Plünderung und Verkauf
So stammen unter den 39 Kulturgütern, die 2025 von den Strafbehörden beschlagnahmt wurden, viele aus Syrien, Ägypten, Irak und Jemen.
Auf dem internationalen Markt wird in der Regel ein Zeitraum von mehreren Jahren zwischen der Plünderung und der Veräusserung beobachtet.
«Fünfzehn, zwanzig Jahre später tauchen die Güter wieder auf dem Markt auf. Sie wurden gewaschen, sind hier und dort zirkuliert und werden schliesslich von Sammlern erworben, die ihre Herkunft nicht kennen», fasst der Anwalt Marc-André Renold, Inhaber des Unesco-Lehrstuhls für internationales Recht zum Schutz von Kulturgütern, zusammen.
«Das stellen wir auch in der Schweiz fest.» Zudem findet man hinter diesen Netzwerken «extrem professionalisierte Strukturen sowie organisierte Kriminalität. […] Je bedeutender das Objekt ist, desto mehr Zeit vergeht zwischen der Plünderung und dem Verkauf. Das lässt mehr Zeit, um dem Objekt einen Stammbaum zu geben, und erhöht somit die Chancen, es erfolgreich zu verkaufen», sagt Baraga.
Immer noch zahlreiche Beschlagnahmungen
Auch wenn dies heute noch nicht der Fall ist, muss man also damit rechnen, in einigen Jahren in der Schweiz Kulturobjekte aus dem Sudan, der Demokratischen Republik Kongo, der Ukraine oder dem Gazastreifen zu finden.
Denn obwohl sich die Situation seit der Einführung eines neuen Gesetzes vor 20 Jahren laut dem BAK stark verbessert hat, beschlagnahmt der Zoll weiterhin zahlreiche Objekte illegaler Herkunft (siehe Kasten unten).
Der Kampf gegen diesen Schwarzmarkt ist also noch lange nicht beendet. Zumal, wie die Expert:innen betonen, ein geplündertes Kulturgut nicht nur ein gestohlenes Objekt ist, sondern darüber hinaus eine ausgelöschte Erinnerung darstellt.
Die Irrwege einer geplünderten syrischen Stele, die in der Schweiz gefunden wurde
Eine syrische Stele, die fast 3000 Jahre alt ist und über 800 Kilogramm wiegt, wurde diese Woche ins Depot des Bundesamts für Kultur überführt. Sie stellt den unteren Teil des Körpers des assyrischen Königs Adad-Nerari III. dar, der zwischen 810 und 783 v. Chr. regierte, und enthält Inschriften, die jedem mit Unfruchtbarkeit drohen, der sie von ihrem ursprünglichen Standort entfernt.
Das Stück wurde vor über 25 Jahren am Fundort Tell Sheikh Hamad in Syrien geplündert. Anschliessend wurde die Stele über das Mittelmeer befördert, bevor sie in die Schweiz gelangte.
Im Jahr 2014, als ihr Besitzer, ein Genfer Kunsthändler, versuchte, sie in London zu versteigern, beschlagnahmten die Strafbehörden sie. Das eröffnete Verfahren bewies die illegale Herkunft des Monuments. Der Fall wurde bis vor das Bundesgericht gebracht, das die Rückführung beschloss.
Das BAK arbeitet nun an diesem Transfer in Zusammenarbeit mit den syrischen Behörden. Vorerst ist das Datum ihrer Rückkehr noch nicht festgelegt. Der obere Teil der Stele, der 1870 bei einer als legal geltenden Ausgrabung entdeckt wurde, wird dagegen im British Museum in London aufbewahrt.
Der Beitrag über die geplünderte Stele (Franz.):
Gemäss dem Bundesamt für Kultur (BAK) hat sich die Situation im Hinblick auf den Handel mit geraubten Objekten mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer im Jahr 2005 stark verbessert. Dieser Text, eine Umsetzung eines UNESCO-Abkommens von 1970, regelt die Einfuhr, Ausfuhr und den Transfer dieser Objekte strenger – ein wahrer Paradigmenwechsel.
Zum Beispiel muss eine Kunsthändlerin, die mit einer syrischen Vase aus einer bestimmten Epoche in die Schweiz einreist, diese zwingend als «Kulturgut» deklarieren, was vor 2005 nicht der Fall war. Vor diesem Datum «gab es keine spezifischen Regeln für den Transfer von Kulturgütern», sagt Fabienne Baraga, Fachstellenleiterin beim BAK.
«Die Schweiz spielte zumindest bis Anfang der 2000er-Jahre eine wichtige Rolle als Drehscheibe des illegalen Handels», bestätigt der spezialisierte Anwalt Marc-André Renold.
Freiwillige Rückgaben und Prävention in Risikogebieten
Der Zoll beschlagnahmt trotzdem weiterhin illegale Objekte. Viele von ihnen sind vor der Verschärfung der Regelung im Jahr 2005 ins Land gelangt. Und Renold schätzt, dass die Freihäfen noch «Schätze enthalten könnten, von denen wir nichts wissen und die möglicherweise illegaler Herkunft sind.»
Ausserdem entwickelt sich das politische Bewusstsein weiter, und die freiwilligen Rückgaben – durch Museen oder Erb:innen – haben in den letzten Jahren stark zugenommen.
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