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Duogynon-Klage gegen Bayer Schering abgewiesen

BERLIN (awp international) – Die Musterklage eines von Geburt an behinderten Mannes gegen den Pharmakonzern Bayer Schering ist am Dienstag vom Berliner Landgericht abgewiesen worden. Schadensersatzansprüche seien verjährt, deshalb bestehe kein Anrecht auf Einsicht in sämtliche Unterlagen über das Hormonpräparat Duogynon, urteilte das Gericht. Der Lehrer André Sommer aus dem Allgäu wollte klären, ob seine schweren Behinderungen durch das Präparat hervorgerufen wurden. Seine Mutter hatte das Medikament 1975 als Schwangerschaftstest verabreicht bekommen. Betroffene sehen Parallelen zum Contergan-Skandal. Der Anwalt hat Berufung beim Berliner Kammergericht angekündigt.
coh/DP/stb

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