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Femizid im Baselbiet: Forderung nach lebenslänglich Gefängnis

Keystone-SDA

Die Staatsanwältin hat am Dienstag im Baselbieter Femizid-Prozess eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Beschuldigten wegen Mordes und Störung des Totenfriedens gefordert. Dies soll in Begleitung einer ambulanten Massnahme erfolgen.

(Keystone-SDA) In ihrem Plädoyer am Strafjustizzentrum Muttenz wies die Staatsanwältin die Notwehr-Darstellungen des Beschuldigten zurück. Gerichtsmedizinisch sei erstellt, dass er seine Ehefrau 2024 in Binningen BL erdrosselt habe. Ein Messerangriff von ihr auf ihn sei widerlegt.

«Er gehört zu den grausamsten und erschütterndsten Femizid-Fällen in der Schweiz», sagte die Staatsanwältin. Die Erdrosselung wie auch Zerkleinerung der Leiche zeugten von Skrupellosigkeit und Missachtung des Lebens. Was die Strafzumessung auch erhöht: Die seelische Verletzung der beiden Kinder, die ohne ihre Eltern und mit einer «unvorstellbaren Bürde» aufwachsen müssen.

Der beschuldigte 43-Jährige sei planmässig vorgegangen, sagte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte habe systematisch Spuren vernichten wollen. Wer sich in einer Panik befinde, wie dies der Beschuldigte am Vortag beteuerte, handle hingegen affektgesteuert. Er habe nicht die Polizei gerufen und auf die Rechtmässigkeit einer Notwehr verwiesen.

Planmässiges Verwischen der Spuren

Einen verwendeten Gastro-Stabmixer für grosse Gefässe hatte er bereits 2022 bestellt, obschon er keine Verwendung dafür hatte. Ebenso lagerte er zehn Liter Javelwasser, angeblich um Vorhänge zu reinigen. Er soll von der DNA-zersetzenden Wirkung gewusst haben. Im Haus wurde ein Lernprogramm für Anatomie gefunden. Er soll die Gebärmutter gezielt herausgeschnitten haben, was gemäss Experten Kenntnisse voraussetze, wie die Staatsanwältin weiter ausführte.

Die Behauptung des Beschuldigten vom ersten Prozesstag, es gebe keine Gewalt in seinem Leben, seien «evident wahrheitswidrig», sagte die Staatsanwältin. Der Ehemann gebe sich nach aussen als wohlwollende und offene Person, sei jedoch in der Beziehung kontrollierend gewesen. Die Staatsanwältin bezog sich unter anderem auf die Akten aus einer Ehetherapie über Handgreiflichkeiten wie auch auf Aussagen einer Ex-Freundin, die ihn ebenfalls als gewalttätig beschrieb.

Seine Frau beabsichtige, sich von ihm zu trennen. Dadurch fühlte er sich er sich bedroht. Er wollte die beiden Kinder nur für sich haben. Erstellt sei, dass er sie aus verletztem Stolz zusammenschlug und in einem Bestrafungsakt tötete. Die Staatsanwältin sprach von «krass egoistischen» Beweggründen.

Der Beschuldigte folgte aufmerksam dem Plädoyer der Staatsanwältin, schüttelte immer wieder den Kopf und machte Notizen. Es folgen die Plädoyers der Privatklägerschaft und der Verteidigung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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