Anspruchsvolle Ausbildung der Prüfungsexperten
Prüfungsexperten, welche zur Abnahme von Pilotenprüfungen autorisiert sind, haben selber einen langen Ausbildungsweg hinter sich.
Die Fluggesellschaft Swiss, wie auch in seiner Aufsichtsfunktion das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), folgen dabei den Vorschriften der Joint Aviation Requirements (JAR). Die JARs werden von den Joint Aviation Authorities (JAA) entwickelt und eingesetzt.
Die JAA gehört zur European Civil Aviation Conference (ECAC), welche die europäischen Zivilluftfahrtstandards weitgehend reguliert. Prüfungsexperten müssen eine dreistufige Ausbildung absolvieren, welche ausgehend vom Flugzeugkapitän, über den Trainingskapitän zum so genannten Type Rating Instructor (TRI) und schliesslich zum Type Rating Examiner (TRE) führt.
Während ein Trainingskapitän auf Grund eines airline-internen Ratings zu seiner Qualifikation sowie seiner persönlichen und charakterlichen Eignung ernannt wird, erhält der TRI seine Lizenz vom BAZL. Diese befugt ihn über die normale Linienausbildung hinaus, die so genannten Notfallverfahren im Flugzeug und im Simulator mit dem auszubildenden Piloten durchzuführen, wie es bei der Swiss hiess.
Auch die Lizenz zum Prüfungsexperten beziehungsweise
zum TRE wird vom BAZL ausgestellt, nachdem der Kandidat von der
Airline empfohlen wurde. Wechselt der TRE in seiner Funktion als
Linienpilot den Flugzeugtyp, verfällt seine Lizenz automatisch.
Diese sollte er nach weiteren Ausbildungsschritten auf dem neuen
Flugzeugtypen vom BAZL schliesslich erneut erhalten.
Im am Donnerstag vom BAZL öffentlich gemachten Fall war dies nicht der Fall. Swiss habe schlicht vergessen, die entsprechenden Dokumente zur Bestätigung der drei Prüfungsexperten dem BAZL vorzulegen, sagte Swiss-Sprecher Manfred Winkler. Um auf dem Embraer 145 Pilotenprüfungen abzunehmen, seien die drei im Frühling aber den JAR-Standards entsprechend ausgebildet und geprüft worden.
swissinfo und Agenturen
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