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Breitere Nutzung der Landwirtschaftszonen zugelassen

Die Bauern können ihr Einkommen künftig mit kleinen Nebengewerben, Hors-sol-Produktion und als Vermieter verbessern. Der Bundesrat hat am Mittwoch (28.06.) die revidierte Raumplanungsverordnung auf den 1. September in Kraft gesetzt.

Das Volk hat am 7. Februar 1999 der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt, die den Bauern zum Überleben und zur Existenzsicherung ein «nichtlandwirtschaftliches Standbein» anbietet. Die Verordnung regelt die Einzelheiten und bestimmt die Grenzen der Öffnung der Landwirtschaftszone.

Die Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe kann ohne Zusatzeinkommen nicht weiter bestehen. Die Bauern erhalten deshalb neu die Möglichkeit, in ihren Häusern ein Nebengewerbe, beispielsweise eine kleine Schreinerei, einzurichten, oder eine Wohnung einzubauen, um Ferien auf dem Bauernhof anbieten zu können.

Die revidierte Verordnung erleichtert es den Bauern zudem, Hors- sol- Kulturen und Mastställe zu errichten. Dabei kam der Bundesrat den Forderungen aus der Landwirtschaft nur teilweise entgegen. Insbesondere wollte er keine flächendeckende bodenunabhängige Produktion zulassen.

Prozentuale Kriterien

In der Verordnung wird festgelegt, dass der «nichtlandwirtschaftliche» Zusatzverdienst unter 50 Prozent des Gesamteinkommens liegen muss. Heute liegt diese Quote laut Bundesgericht bei 30 Prozent.

Ein weiteres Kriterium ist die hofeigene Futterbasis. Ein Bauernbetrieb darf nur so weit aufgestockt werden, als mindestens 70 Prozent des benötigten Viehfutters auf eigenem Boden produziert wird. Von diesen beiden Kriterien muss mindestens eines erfüllt sein.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Verordnung schwierig zu vollziehen und zu kontrollieren ist. Er ist zu raschen Korrekturen bereit, sollten die neuen Bestimmungen zu schwierig anzuwenden sein oder zu einer Zersiedelung, Verschandelung und Verglasung der Landschaft führen.

swissinfo und Agenturen

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