Ehepaare werden steuerlich entlastet
Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat beschlossen, die steuerliche Diskriminierung von Verheirateten gegenüber Konkubinatspaaren aufzuheben.
Mit dieser Entlastung entgehen dem Bund Einnahmen in der Höhe von 540 Mio., die Kantone müssen auf 110 Mio. Franken verzichten.
Weil die Einkommen addiert und dann wegen der Progression zu einem schärferen Tarif besteuert werden, kann die Bundessteuer für doppelverdienende Ehepaare im Extremfall doppelt so hoch ausfallen wie für Konkubinatspaare.
Diesem verfassungswidrigen Ärgernis rückt die Gesetzesänderung zu Leibe. Somit ist die Abschaffung der Heiratsstrafe einen entscheidenden Schritt näher gerückt.
Der Nationalrat, die Grosse Kammer, hiess zwei neue Abzugsmöglichkeiten gut, welche die steuerliche Diskriminierung gegenüber Konkubinatspaaren für 160’000 Ehepaare gänzlich abschaffen und für weitere 80’000 zumindest etwas lindern.
Zwei Sofortmassnahmen
Als erste Sofortmassnahme soll der steuerliche Abzug, den Ehepaare mit Doppeleinkommen auf dem zweiten Einkommen machen können, auf 50% des Lohnes oder maximal 12’500 Franken erhöht werden.
Die zweite Massnahme betrifft sämtliche Ehepaare – auch jene mit nur einem Einkommen und Rentner. Sie sollen künftig einen allgemeinen Verheiratetenabzug von 2500 Franken geltend machen dürfen.
Rasche Beseitigung
Der Nationalrat stimmte dem Projekt ohne Änderungen mit 127 gegen 26 Stimmen zu und brachte damit zum Ausdruck, dass er die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren rasch beseitigen will. «Besser spät als nie», sagte Fulvio Pelli, der Präsident der Freisinnig Demokratischen Partei (FDP).
Die Sozialdemokraten (SP) kritisierten, dass vor allem finanziell besser gestellte Ehepaare profitierten. «Wer verheiratet ist und viel verdient, soll entlastet werden», sagte Jacqueline Fehr. Stein des Anstosses war vor allem der Verheiratetenabzug, der – kaum abgeschafft – wieder eingeführt werde, damit die Rentner nicht leer ausgingen.
Der SP-Vorschlag, dass auf den Verheiratetenabzug verzichtet werden soll und im Gegenzug bei der Ehepaarbesteuerung die Rentnereinkommen mit den Erwerbseinkommen gleichgestellt würden, fand aber schlussendlich nur bei den Grünen und in den eigenen Reihen Unterstützung.
Laut Bundesrat Hans-Rudolf Merz würde der Zweitverdienerabzug bei Rentnern weitere steuerliche Mindereinnahmen von 180 bis 190 Millionen Franken zur Folge haben. Zudem soll mit dem Zweitverdienerabzug vor allem die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert werden.
Bevorstehender Systemwechsel?
Die Sofortmassnahme sei auch kein Präjudiz für einen allfälligen weitergehenden Systemwechsel, zu dem sich der Bundesrat im kommenden Dezember äussern wolle, betonte Merz.
Ruth Genner (Grüne) hatte es als unverständlich bezeichnet, dass kurz vor dem Entscheid über eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung noch eine so tiefgreifende Revision durchgeführt werden soll.
Bis eine solche Individualbesteuerung eingeführt werden könnte, würde es ganze zehn Jahre dauern, gab Bundesrat Merz zu bedenken. «Deshalb können wir nicht warten», so der Finanzminister.
swissinfo und Agenturen
In der Schweiz werden direkte Steuern (Abgaben, die jeder Einwohner aufgrund seines Einkommens und Vermögens bezahlen muss), von den Kantonen und den Gemeinden erhoben.
Jeder der 26 Kantone hat sein eigenes Steuergesetz und belastet Einkommen, Vermögen, Erbschaften, Kapital- und Grundstückgewinne sowie andere Steuerobjekte unterschiedlich.
Die rund 2800 Gemeinden sind befugt, kommunale Steuern zu erheben oder Zuschläge zu beschliessen im Rahmen der kantonalen Steuern.
Daneben belastet auch noch der Bund das Einkommen mit der Erhebung der direkten Bundessteuer (von 1941 bis 1983 als Wehrsteuer bezeichnet). Diese Steuer ist aber beträchtlich tiefer als die Kantons- und Gemeindesteuern.
Der Bund erzielt seine Einnahmen grösstenteils aus anderen Quellen wie der Mehrwertsteuer, Stempelabgaben Zöllen und Verbrauchssteuern.
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