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Einbahnverkehr im San-Bernardino-Tunnel

Alternierend nur noch in einer Richtung dürfen die Lastwagen den San-Bernardino-Tunnel durchfahren. Keystone Archive

Die neuen Einschränkungen für den Schwerverkehr sind gut angelaufen. Es gab kaum Probleme. Die Gewerkschaften fordern derweil kürzere Arbeitszeiten für Chauffeure und mehr Kontrollen.

Vor den Portalen des Tunnels kam es auf der A13 zeitweilig zu Staus von 2,5 bis 3 Kilometern Länge. Dies weil der Schwerverkehr angehalten wurde, bevor er die Röhre alternierend während jeweils 22 Minuten passieren konnte, wie René Ambass, Sprecher der Kantonspolizei Graubünden sagte.

Die Rückstaus hätten sich jedoch immer wieder aufgelöst. Die neue Einbahn-Regelung ist laut Ambass «sehr gut angelaufen».

Reklamationen von LKW-Chauffeuren oder PW-Lenkern habe es nicht gegeben. Der Grossteil der Lastwagen hatte den San-Bernardino-Tunnel schon vor Mittag durchfahren. Danach wurde es ruhiger. Autoverkehr gab es am Montag auf der A13 relativ wenig.

Die letzten Freitag von den Bündner Behörden in Absprache mit dem Bund erlassene versuchsweise Einbahn-Regelung für den Schwerverkehr durch den San- Bernardino-Tunnel gilt für sechs Werktage von 5 bis 22 Uhr. Die Massnahme soll Unfälle von schweren Fahrzeugen im Tunnel verhindern. Personenwagen sind davon nicht betroffen.

Die übrigen Massnahmen wie das Überholverbot für Lastwagen auf nicht richtungsgetrennten Teilabschnitten der A13 zwischen Reichenau und Mesocco sowie der Minimalabstand von 150 Metern für schwere Fahrzeuge sind noch nicht in Kraft. Es wird sieben bis zehn Tage dauern bis die entsprechenden Signaltafeln aufgestellt sind.

Arbeitszeit-Verkürzung für Chauffeure

Derweil fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Arbeitszeiten von LKW-Fahrern sollen verkürzt werden. In einer Eingabe an die Regierung spricht der SGB von einer Reduktion der gesamten Arbeitszeit von heute 56 auf maximal 48 Stunden pro Woche inklusive Überzeit.

Verkürzt werden soll auch die erlaubte Lenkzeit. Diese liegt heute bei 54 Stunden pro Woche. Aus Sicht des SGB sollte dieser Wert nicht über 45 Stunden liegen, sagte Regula Rytz, Fachsekretärin für Arbeitsbedingungen.

Nötig sei zudem eine systematische Kontrolle der Vorschriften, sagte Regula Rytz. Obwohl die Kontrollen seit anfangs Jahr verstärkt worden seien, müsse auf diesem Gebiet noch viel getan werden.

Gotthard-Tunnel: Noch fünf Vermisste

Die Zahl der Vermissten im Gotthard-Strassentunnel ist zum Beginn der neuen Woche auf fünf gesunken. Dies gab der Sprecher der Tessiner Kantonspolizei, Mario Ritter, am Montag bekannt. Seit der Brandkatastrophe vom 24. Oktober sind elf Tote aus dem Tunnel geborgen worden.

Am Montag begann im Tunnel eine Bestandesaufnahme durch Experten eines Lausanner Universitätsinstituts. Es handelt sich um ein Team unter Leitung von Professor Jean-Claude Martin. Dieser gilt im In- und Ausland als einer der erfahrensten Spezialisten für die wissenschaftliche Ermittlung von Brand- und Explosionsursachen.

Der Tessiner Regierungsrat Marco Borradori sprach sich inzwischen für eine Kontingentierung des Schwerverkehrs am Gotthard aus. Damit soll künftig die Sicherheit im Tunnel erhöht werden.

Personenschäden voll gedeckt

Noch diese Woche sollen dem Vernehmen nach Bund, die Kantone Tessin und Uri sowie die Haftpflichtversicherer zusammenkommen, um abzuklären, wie hoch der gesamte Sach- und Personenschaden ist. Zusammen solle abgeklärt werden, wer für den Schaden aufkommt, erklärte der Vertreter der «Winterthur»-Versicherung am Montag.

Klar ist bis jetzt einzig, dass die Personenschäden voll gedeckt sind, wie «Winterthur»-Sprecher Ruedi Steiner sagte. Die Haftpflichtversicherung des mutmasslich unfallverursachenden belgischen Lastwagens werde für diese Kosten aufkommen. Es sind vor allem Versorger- und Erwerbsausfallschäden.

Noch abgeklärt werden muss, ob auch die «Allianz Subalpina», Turin, bei welcher der zweite Lastwagen, ein italienisches Fahrzeug, versichert ist, haftet. Falls sich während der Untersuchungen herausstellen sollte, dass der belgische Chauffeur den Unfall grobfahrlässig verursachte, wäre die «Allianz Subalpina» aus dem Schneider.

Für Sachschäden, die durch Feuer oder Explosionen verursacht worden sind, sieht die «Winterthur» eine vertraglich limierte Deckung von 1,8 Mio. Franken vor. Die «Allianz Subalpina», Turin, würde für Sachschäden 10 Milliarden Lire bezahlen (8 Mio. Franken).

Kantone haften als Eigentümer

Falls beide Haftpflichtversicherer bezahlen, wäre Sachschaden in Höhe von rund 10 Mio. Franken gedeckt. Obwohl noch keine offiziellen Schadensschätzungen vorliegen, zeichnet sich ab, dass diese Summe niemals ausreicht, um alle Schäden zu decken. Was nicht durch die Haftpflichtversicherer bezahlt wird, bleibt grösstenteils am Bund und ein Rest dann an den Kantonen hängen.

Höhere Transportpreise wegen Tunnelsperrung

Die Sperrung des Gotthard-Tunnels verursacht höhere Transportkosten im Schwerverkehr. Der Schweizerische Nutzfahrzeug-Verband ASTAG hat deshalb ab dem 1. November für inländische Strassentransporte einen Tarif-Zuschlag von 22% empfohlen.

Im grenzüberschreitenden Verkehr, wo es keine Tarif-Richtlinien gibt, empfiehlt die ASTAG einen pauschalen Zuschlag von 200 Franken für den Umwelg über die Route am San Bernardino. Als Gründe für die höheren Preise führt die ASTAG mehr Zeitaufwand, höheren Treibstoffverbrauch und grössere Ausgaben für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) an.

swissinfo und Agenturen

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