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Schweiz will keine schmutzigen Gelder

Keystone

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) will das Netz gegen den Zufluss schmutziger Gelder noch dichter knüpfen und auch Initiativen auf internationaler Ebene auslösen. Auch die reinen Internet-Banken sollen stärker an die Kandare genommen werden.

«Wir wollen in der Schweiz keine schmutzigen Gelder», sagte EBK-Präsident Kurt Hauri an der Jahresmedienkonferenz der Bankenaufsicht vom Donnerstag (26.04.) in Bern. Bereits am Freitag will die EBK über eine Revision der Geldwäscherei-Richtlinien entscheiden und dabei den Erkenntnissen Rechnung tragen, die bei der Affäre um die Gelder des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha gewonnen wurden.

Erwogen wird gemäss EBK unter anderem, die im privaten Vermögensverwaltungs-Geschäft tätigen Banken zu verpflichten, dass mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung die persönlichen Verhältnisse der grössten und wichtigsten Kunden kennt. Zur Diskussion stehen auch zusätzliche Abklärungen vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wie eine neue Pflicht, sich beim Kunden zu erkundigen, weshalb er eine frühere Bankbeziehung abgebrochen hat und die Bank wechseln will.

Im Gegenzug müsste sich eine Bank, die eine Kundenbeziehung abbricht, verpflichten, andere Banken aus eigenem Antrieb oder auf Anfrage zu warnen. Diese, wie Hauri einräumte, umstrittenen Vorkehrungen sind die Folge der Erkenntnis, dass bedeutende Teile der Abacha-Gelder aus wichtigen anderen Finanzplätzen in die Schweiz gelangten und später wieder dorthin abflossen.

Regeln für das E-Finance

Auch beim E-Banking werden die Schrauben angezogen. Bis Ende September sollen die Banken ihre Standesregeln über die Sorgfaltspflichten bezüglich des E-Finance anpassen. Es geht dabei um Mindeststandards, die die EBK als Sofortmassnahme für die sechs reinen Internet-Banken in der Schweiz eingeführt hat.

Die Vorschriften sehen unter anderem vor, dass Kunden, die mehr als 500’000 Franken auf einer Internet-Bank deponieren wollen, dies nicht bloss auf elektronischem Weg tun können. Sondern sie müssen zwecks Identifikation auch persönlich vorsprechen.

Die Internet-Banken müssen zudem sämtliche Kundenbeziehungen periodisch überwachen. Mit der Aufnahme der neuen Vorschriften in die Standesregeln der Banken soll verhindert werden, dass die reinen Internet-Banken gegenüber anderen Instituten, die E-Banking betreiben, einen anhaltenden Wettbewerbsnachteil haben.

Vorstoss auf internationaler Ebene

Aktiv werden wollen die Schweiz und die EBK auch auf internationaler Ebene. Es gelte, weltweite Mindeststandards für den Umgang der Finanzinstitute mit Geldern politisch exponierter Personen zu schaffen, so EBK-Präsident Hauri.

Die Schweiz sei längst nicht mehr eine einsame Insel. Der Rufschutz habe eine neue politische Dimension erhalten. «Es geht nicht mehr nur darum, den Ruf des Finanzplatzes Schweiz gegenüber den Kunden zu bewahren. Zusätzlich hat sich unser Land für seinen Ruf in der Staatenwelt zu bewähren», sagte Hauri.

swissinfo und Agenturen

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