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Sonderfall nach Bedarf

Schweiz-EU: Alleingang von Fall zu Fall. Keystone

Der Druck der EU auf das Bankgeheimnis steigt, und die Schweiz sieht dadurch ihre Souveränität bedroht. Doch bei der Liberalisierung war der EU-Druck hochwillkommen.

“Das Bankgeheimnis ist unverhandelbar”, heisst es im Finanzdepartement von Bundesrat Kaspar Villiger. In einem Interview mit dem St. Galler Tagblatt warnt er die EU davor, den Bogen zu überspannen: “Die Schweiz ist ein souveräner Staat, in dem die Leute auf Druck manchmal eher umgekehrt reagieren.”

Doch in den Neunzigerjahren wurde von offizieller Seite gerne auf die EU verwiesen, um wirtschaftspolitische Reformen zu beschleunigen. In unschweizerischem Rekordtempo wurden Gesetze erlassen und übliche Konsultationsverfahren übergangen oder stark abgekürzt.

EU als Vorbild

Dabei galt das EU-Recht als Vorbild, das möglichst rasch umzusetzen sei. “Die Harmonisierung mit dem EU-Recht wurde als wirtschaftspolitische Notwendigkeit wahrgenommen”, sagte Silja Häusermann, Mitarbeiterin an einem Nationalfonds-Forschungsprojekt, das sich mit dem Einfluss ausländischer Modelle auf innenpolitische Entscheide beschäftigt, gegenüber swissinfo.

Ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen sollten den wirtschaftlichen Austausch erleichtern. Im Rahmen dieses “autonomen Nachvollzugs” wurden der Binnenmarkt und das öffentliche Beschaffungswesen liberalisiert, das Kartellrecht verschärft sowie die Marktöffnung im Post- und Telekommunikationssektor vollzogen.

Rasche Anpassung

“Wir waren überrascht, wie schnell die Reformen umgesetzt wurden,” betont Häusermann. Bei der Telecomreform und beim Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen wurde auf die Einsetzung von Expertenkommissionen verzichtet. Bei den Gatt-Verträgen – ein Paket von fast 1000 Seiten- wurde gar die Vernehmlassungsfrist von den vorgeschriebenen drei auf zwei Monate verkürzt. Die Vernehmlassung wurde zudem auf die Sommermonate Juli/August terminiert.

Das politische System zeigte sich flexibel. Es kam weder zu Verzögerungen in den Parlamentskammern noch zu Referenden. “Die Parlamentarier waren überzeugt, dass es nichts zu verhandeln gab, und dass alles vorgegeben war”, beschreibt Häusermann die damalige Stimmung in den Räten.

Die Parteien und Verbände hätten einen starken internationalen Druck zur Anpassung wahrgenommen, ohne dass zwingend eine vertragliche Verpflichtung dazu bestanden hätte. Hinzu kam die Befürchtung, dass nach dem EWR-Nein (1992) das wirtschaftliche Abseits drohte.

EU als Vorwand

Dieser Druck allein reichte freilich nicht aus, um das politische System der Schweiz zu beschleunigen. Dahinter standen starke nationale Akteure wie das Bundesamt für Aussenwirtschaft, heute seco, sowie der Unternehmensverband Vorort, heute economiesuisse. “Häufig wurde mit internationalen oder EU-Regelungen argumentiert, um nationale Interessen zu legitimieren”, betont Häusermann.

Wieder Sonderfall

Bei den gegenwärtigen konfliktträchtigen Verhandlungen um das Bankgeheimnis und die Zinsbesteuerung sind die Vorzeichen nun aber umgekehrt. Starke wirtschaftliche Interessen wehren sich gegen eine Harmonisierung mit dem EU-Recht.

Während die Schweiz in Sachen Wirtschaftspolitik in den Neunzigerjahren alles andere als ein Sonderfall war und weit gehende Anpassungen ohne zwingende Notwendigkeit vollzog, besteht sie heute auf dem Alleingang und verteidigt ihre eigenen Rahmenbedingungen vehement.

Hansjörg Bolliger

Das Forschungsprojekt “Reshaping Decision-Making Processes under External Pressure” wird vom Nationalfonds im Rahmen des Schwerpunktprogramms “Zukunft Schweiz” finanziert.

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