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Vereint in der Verteidigung des Bankgeheimnisses

Bundesrat Hans-Rudolf Merz findet Unterstützung von Luxemburgs Budgetminister Luc Frieden. Keystone

Der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz und der luxemburgische Budgetminister Luc Frieden stimmen ihre Positionen zur Zinsbesteuerung ab. Ein Dialog mit der EU sei möglich, sagt Merz – aber nicht über das Bankgeheimnis.

Die Liechtensteiner Steueraffäre hat die Zinsbesteuerung in der Europäischen Union (EU) wieder zu einem brisanten Thema gemacht. Zwar wurde am letzten EU-Finanzministerrat Mitte Mai nur beschlossen, dass die EU-Kommission bis im Herbst Revisionsvorschläge der EU-internen Richtlinie vorlegen soll.

Wie ernst Bern die Sache bereits jetzt nimmt, zeigte allerdings der Besuch von Finanzminister Merz beim traditionellen Verbündeten Luxemburg am Freitag.

Merz fand in Luxemburg beim Budgetminister des Grossherzogtums, Luc Frieden, Unterstützung für das Bankgeheimnis. «Wir teilen beide die Sichtweise, dass Privatsphäre bei der Vermögensverwaltung wichtig ist», betonte Frieden. Konkret wollen die beiden Staaten bei der Zinsbesteuerung einen Wechsel zum System des Informationsaustausches verhindern.

Schweiz ist zum Dialog bereit

Die meisten EU-Staaten liefern die Daten von Bankkunden aus anderen EU-Ländern automatisch an deren Steuerbehörden weiter. Vor allem Deutschland fordert, dass auch die Länder mit Bankgeheimnis zukünftig den Informationsaustausch praktizieren.

Die Schweiz und Luxemburg wollen am anderen System im Rahmen der Zinsbesteuerung festhalten: dem Steuerrückbehalt. Seit 2005 besteuern sie die Zinserträge von ausländischen EU-Kunden.

Der Steuerrückbehalt wird am 1. Juli auf 20% und 2011 auf 35% steigen. Gemäss dem Abkommen der Schweiz mit der EU ist eine Überprüfung des Vertrags erst vorgesehen, wenn Erfahrungen mit der letzten Stufe vorliegen.

«Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, dieses Abkommen vor 2013 zu revidieren», betonte Merz. Er deutete jedoch an, dass Bern auch zu früheren Gesprächen mit Brüssel bereit sei. Falls die EU vorher Änderungen anstrebe, dann müsse sie auf die Schweiz zugehen, sagte Merz: «Wir werden uns einem Dialog nicht verschliessen.»

Garantie für Bankgeheimnis

Allerdings würde der Schweizer Finanzminister als Gegenleistung eine Art Garantie für das Bankgeheimnis von Brüssel fordern. «Ich erwarte vor allem, dass die EU den Informationsaustausch ausserhalb aller Diskussion stellt», betonte er.

Auch wenn Merz es nicht ausdrücklich sagte, so liess er durchblicken, dass er in diesem Fall über eine Ausdehnung der Zinsbesteuerung mit sich reden liesse.

Diese ist bekanntlich löchrig, weil sie nur Zinserträge im engen Sinn und nur natürliche Personen erfasst. Die EU-Kommission prüft gegenwärtig, ob sie auch auf andere Anlageformen und juristische Personen ausgedehnt werden könnte. Auch dafür würden Bern und Luxemburg allerdings eine Reihe von Bedingungen stellen.

So etwa, dass die Zinsbesteuerung auf asiatische Finanzplätze ausgedehnt wird. Dies will zwar auch die EU-Kommission – Verhandlungserfolge kann sie bisher aber nicht vorweisen. Der frühe Positionsbezug von Merz und Frieden zeigte vor allem eines: Bern und Luxemburg bereiten sich auf einen langen und zähen Konflikt vor.

swissinfo, Simon Thönen, Brüssel

In der Schweiz sind Bankkonten nicht anonym, die Bank muss die Identität des Kontoinhabers kennen.

Diese Information jedoch unterliegt dem Bankgeheimnis.

Das Bankgeheimnis kann nur auf Antrag einer Strafuntersuchungsbehörde aufgehoben werden, falls Verdacht auf kriminelle Aktivitäten besteht. Steuerflucht zählt ausdrücklich nicht als solche.

Neben der Schweiz kennen auch Luxemburg und Österreich das Bankgeheimnis.

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