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Vom Flurumgang zum Lampionumzug

Ohne Lampione ist eine 1.-Augustfeier auch heute kaum vorstellbar. swissinfo.ch

Der Schweizerische Nationalfeiertag ist erst 110 Jahre alt. Manche seiner Elemente aber - Höhenfeuer und Lampionumzug etwa - sind uralt und haben ihre Wurzeln in heidnischen Sonnwendfeiern.

Die erste gesamtschweizerische Bundesfeier fand am 1. August 1891 zum 600. Jahrestag des Bundesbriefs von 1291 statt. Eine «würdige nationale Feier des hochgewichtigen geschichtlichen Tages» kündete der Schweizer Bundesrat im Dezember 1889 in einer Botschaft an.

Feuer war im Dach, patriotischer Zusammenhalt vonnöten: 1888 war die Sozialdemokratische Partei gegründet worden. 1890 sollte sie ihre erste Maifeier abhalten, im Jahr drauf erstmals mit roter Fahne. Arbeiterrevolten in St. Imier und Zürich und die Käfigturmkrawalle in Bern sollten folgen.

1. August 1291 oder 7. November 1305?

Der 1. August 1291 war freilich als Wiegenfest der Nation umstritten. Im 16. Jahrhundert hatte der Historiker Aegidius Tschudi den sagenhaften Rütlischschwur auf den 7. November 1305 datiert, seither galt er als Geburtsstunde. «Durch bitteren Hader entzweit», wie die Schweiz laut Bundespräsident Weltis Ansprache war, konnte man aber nicht 14 Jahre auf das einende Jubiläumsfest warten.

Der 1. August 1291 als Gründungstag lebe gar nicht «im Gemüth und Bewusstsein des Schweizervolkes», bemängelte der Winterthurer Landbote: «Im Geiste und Gemüthe» lasse «das Schweizervolk die Schweizergeschichte im Wintermonat 1307 beginnen», schrieb die Zeitung Zürcher Post.

Die Urner erwiesen sich in dieser Frage als die hartnäckigsten Dickköpfe: Sie meisselten noch vier Jahre nach der ersten Bundesfeier 1891 «1307» als Gründungsdatum auf das Altdorfer Telldenkmal und feierten 1907 ein zweites 600-Jahr-Jubiläum.

Schlichte Feier nach getaner Arbeit

Obwohl der Bundesrat 1958 auf eine Anfrage «dem Schweizer Tun und Wesen eine schlichte Abendfeier nach einem Arbeitstag» angemessen fand, ist der 1. August mittlerweile laut Art 116bis BV «arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt».

1899 wurde die 1.-Augustfeier offiziell eingeführt. Die Art und Weise des Feierns überliess der Bundesrat den Gemeinden. Überall vorgeschrieben war einzig ein viertelstündiges Geläut aller Kirchen von 20.30 bis 20.45 Uhr. Trotz der Gestaltungsfreiheit glichen sich die Feiern überall – Ansprache, Lampionumzug, Höhenfeuer und Feuerwerk waren die verbindenden Elemente.

Sonnwendfeier

Höhenfeuer und Umzug greifen auf das vorchristliche Sonnwend- Brauchtum zurück. Von Skandinavien bis Babylon wurde der längste Tag um den 24. Juni herum gefeiert, als Wende zur dunkler werdenden Zeit und zur Herrschaft der düsteren Götter.

Die Mittsommerfeiern waren gleichsam umgekehrte Weihnachten. Unser Christfest geht ja bekanntlich auf alte Winter-Sonnwendfeiern zurück, die die Wiedergeburt des Hellen begrüssten. Das Christentum bot auch für die Sommer-Sonnwende einen Ersatz an: den Johannistag. Laut Lukas I, 26 soll Johannes genau ein halbes Jahr vor Jesus geboren worden sein.

Braune Wurzeln

Höhenfeuer waren sowohl bei den heidnischen Sonnwenden wie den christlichen Johannistagen zentral. Dazu kam der Flurumgang am Prangtag oder Fronleichnam. Ursprünglich bezeichnete er die traditionelle Besichtigung des Fruchtstands durch die Bauern, seit der Christianisierung besteht er an den meisten Orten – etwa dem Wallis – aus Prozessions-Umzügen.

Der 1. August ist selbstverständlich weder ein heidnischer noch ein christlicher Brauch. Doch als Ende des 19. Jahrhunderts die Gemeinden ihre Fest-Schemen entwarfen, dürften sie auf die Johannis- und damit auch die darunterliegenden Sonnwendbräuche zurückgegriffen haben. Letztere erlebten in den 1880er Jahren im nördlichen Nachbarland gerade eine Renaissance – im Zuge der Wandervogel-Bewegung, einer der Wurzeln des Nazismus‘.

swissinfo und Irene Widmer (sda)

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