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Beschwerde gegen Zwangsernährung Rappaz‘

Das Genfer Universitätsspital (HUG) wehrt sich mit einer beim Bundesgericht eingereichten Beschwerde gegen die Anordnungen der Walliser Behörden, den hungerstreikenden Hanfbauern Bernard Rappaz zwangsernähren zu müssen.

Hans Wolf, behandelnder Arzt von Bernard Rappaz, sagte vor den Medien, dass sich das Sterberisiko bei einer Zwangsernährung auf 60 Prozent erhöhe. Rappaz‘ Anwalt Aba Neeman bestätigte zudem, dass er den Walliser Behörden ein erneutes Gesuch um Haftunterbruch für seinen Mandanten gefaxt habe.

Dies hatte er bereits nach der Ablehnung des Begnadigungsgesuchs durch das Walliser Kantonsparlament am vergangenen Donnerstag angekündigt. Er begründete das neue Gesuch damit, dass sich durch die Beschwerde der Genfer Ärzte die Ausgangslage geändert habe.

Der 57-jährige Rappaz muss wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten seit dem 22. März eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verbüssen. Da er seiner Ansicht nach zu Unrecht zu einer so hohen Strafe verurteilt wurde, trat Rappaz in den Hungerstreik.

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