Das Bundesverwaltungsgericht pfeift die Spielbankenkommission zurück. Es erlaubt den Betrieb von Tactilo- und Touchlot-Automaten in Restaurants und Kiosken. Die Spielbankenkommission wollte die virtuellen Rubbel-Lose in die Spielcasinos verbannen.
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Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2006 entschieden, die Tactilo- und Touchlotgeräte seien Geldspielautomaten und nicht Lotteriespiele. Ihr Betrieb sei deshalb gemäss Spielbankengesetz nur in lizenzierten Casinos zulässig.
Gegen den Entscheid der ESBK gelangten die Loterie Romande, Swisslos sowie sämtliche Kantone ans Bundesverwaltungsgericht.
Wäre das Verbot nicht angefochten worden, hätten die rund 700 von der Loterie Romande an rund 350 Standorten installierten elektronischen Tactilo-Geräte abgebaut werden müssen. Swisslos plant in der Deutschschweiz den Einsatz des Tactilo-ähnlichen Apparates Touchlot.
Beim Streit geht es um viel Geld: Die Tactilo-Geräte in der Westschweiz haben 2008 über 107 Millionen Franken eingebracht. Ein Teil der Erträge fliesst an gemeinnützige Organisationen.
Das Urteil kann von der ESBK oder vom ebenfalls am Verfahren beteiligten Schweizer Casino Verband innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Die Eidgenössische Spielbankenkommission will das Urteil erst analysieren und dann über einen Weiterzug ans Bundesgericht entscheiden.
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