
Groupe Mutuel/Streit mit Konsumentenschützern endet aussergerichtlich
Bern (awp/sda) – Ein Streit zwischen der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und der Krankenkasse Groupe Mutuel endet aussergerichtlich: Kunden, die wegen der Schweinegrippe eine Zusatzversicherung abgeschlossen hatten, dürfen sie vorzeitig kündigen. Dafür zieht die SKS ihre Strafanzeige zurück.
Dies teilte die SKS am Sonntag mit. Gegenstand des Streits war ein Sonderangebot der Groupe Mutuel während der Schweinegrippe-Pandemie: Die Kasse hatte ihre Versicherten mit einer Heilungskosten-Zusatzversicherungen geködert und behauptet, nicht alle Kosten für die Behandlung der Schweinegrippe würden von der Grundversicherung abgedeckt.
Die SKS reichte darauf hin Strafanzeige gegen den Versicherer ein. Begründung: Die Behauptung der Groupe Mutuel entspreche nicht den Tatsachen. Nun haben sich die beiden Parteien geeinigt. Die Versicherten können vorzeitig von der Zusatzversicherung zurücktreten – dafür zieht die SKS ihre Strafanzeige wegen unlauteren Wettbewerbs zurück.
Die Groupe Mutuel informiert ihre Versicherten zudem in der aktuellen Kundenzeitschrift darüber, dass sie sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Schweinegrippe übernimmt.
ra