Innerrhoden zieht bei Feuerwerkverbot nach
Die Innerrhoder Regierung hat ein absolutes Feuerwerksverbot erlassen. Es gilt ab Freitag bis auf Widerruf. Ebenfalls untersagt sind Höhenfeuer oder das Steigenlassen von Himmelslaternen. In den anderen Ostschweizer Kantonen ist Feuerwerk ebenfalls bis auf Weiteres verboten.
(Keystone-SDA) Damit weitet die Standeskommission (Regierung) das bereits bestehende Feuerverbot im Wald und in der Nähe von Wäldern weiter aus, wie diese am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Das Zünden und Anzünden von Feuerwerk, Höhenfeuern und Himmelslaternen ist nun im gesamten Kantonsgebiet verboten.
Das Verbot betreffe auch das Zünden von Feuerwerken am 1. August. Um Waldbrände zu verhindern, sei die Massnahme «unumgänglich». Denn ergiebige Regenfälle sind gemäss der Standeskommission nicht zu erwarten, womit die Trockenheit anhält.
Ausserhalb des Waldes und mit bis zu 200 Metern Entfernung zum Wald darf weiterhin in bestehenden Feuerstellen und Grills aller Art ein Feuer entfacht werden.
In Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen sowie im Thurgau sind Feuerwerke ebenfalls bis auf Weiteres verboten worden.