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Jordanien statt Zürcher Zoo – Vater entführt Sohn

Keystone-SDA

Ein 44-jähriger Software-Entwickler hat vor elf Jahren seinen Sohn von Zürich nach Jordanien entführt. Das Kind lebt noch heute in Amman. Die Mutter hat keinen Kontakt mehr zu ihm. Am Mittwoch musste sich der Vater vor Bezirksgericht verantworten. Das Urteil liegt noch nicht vor.

(Keystone-SDA) «Ihr wurde die ganze Kindheit mit ihrem Sohn genommen», sagte der Anwalt der Mutter vor Gericht. Der Staatsanwalt formulierte es noch drastischer: «Die Entführung war für die Mutter ein Totalverlust des Kindes, vergleichbar mit dessen Tod.»

Im Jahr 2015 sagte der Jordanier zur Mutter, dass er mit dem damals knapp dreijährigen Sohn in den Zoo gehe. Danach könnten sie sich zum gemeinsamen Abendessen treffen. Das Ehepaar war da bereits getrennt.

Statt in den Zoo fuhr er zum Flughafen

Zum gemeinsamen Abendessen kam es jedoch nicht: Statt in den Zoo fuhr der Vater mit seinem Kind zum Flughafen und stieg in eine Maschine nach Amman, der jordanischen Hauptstadt. Das Kind sollte bis heute nicht mehr in die Schweiz zurückkehren.

Diese Entführung sei kein spontaner Entscheid gewesen, sondern von langer Hand geplant, sagte der Staatsanwalt. Bereits einige Wochen zuvor war der Vater mit dem Kind in Jordanien in den Ferien. «Wohl deshalb, um eine Ausreise-Einwilligung der Mutter zu erhalten.»

Dieses unterschriebene Papier habe er bei der Entführung dann erneut vorgelegt. Die Mitarbeitenden der Grenzkontrolle realisierten nicht, dass die Einwilligung der Mutter ein älteres Datum trug.

Zehn Jahre danach verhaftet

Die Mutter, eine Architektin, versucht seit elf Jahren immer wieder, ihren Sohn, für den sie das alleinige Sorgerecht hat, zurückzuholen. Allerdings stellt sich ihr Ex quer. Als sie rechtliche Schritte unternahm, forderte er sie per E-Mail auf, sämtliche Klagen zurückzuziehen. Sonst sehe sie ihr Kind nie mehr.

Am 1. Juni 2025, zehn Jahre nach der Entführung, wurde der Mann schliesslich doch noch verhaftet, in Deutschland. Einen Monat später wurde er an die Schweiz ausgeliefert. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Die Anklage fordert wegen Freiheitsberaubung und Entführung eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren, dazu soll ein Landesverweis von zehn Jahren kommen.

«Gesunder und sportlicher» Teenager

Der Beschuldigte sagte in der Befragung, dass er Angst davor gehabt habe, dass seine Ex den Sohn mit in ihre Heimat Rumänien nehmen könnte. «Ich wollte ihn davor beschützen», sagte er. «Ich hatte Angst, dass er nicht mehr Teil meines Lebens ist.» Dass die Mutter das alleinige Sorgerecht erhielt, bezeichnete er als «unfair».

Der Sohn ist mittlerweile 13 Jahre alt, «gesund und sportlich», wie sein Vater betonte. Er habe durch seinen Aufenthalt in Jordanien keinen Schaden davongetragen. «Ich bin ein sehr fürsorglicher Vater.» Nie würde er etwas tun, was seinem Kind schade.

Anzeichen dafür, dass der Knabe seine Mutter vermisse, habe es keine gegeben. Heute besucht der Sohn die internationale Schule, spricht Arabisch und Englisch und lebt mit dem Vater, dessen zweiter Ehefrau sowie einer Halbschwester zusammen.

Die Anwältin des Vaters forderte einen Freispruch vom Entführungs-Vorwurf. Ihr Mandant solle lediglich wegen Entziehung von Minderjährigen «angemessen» bestraft werden, mit einer bedingten Strafe. Der Vater sei die Hauptbezugsperson gewesen, deshalb handle es sich nicht um eine Entführung. «Der Sohn weiss von einer möglichen Rückkehr in die Schweiz, wünscht sie aber nicht.»

«Er fühlt sich nicht entführt»

Der Teenager nahm am Prozess zwar nicht teil, liess sich aber von einem Anwalt vertreten. Dieser betonte, dass sich der Jugendliche «nicht entführt fühlt». Er fühle sich sehr wohl in Jordanien und wolle nicht, dass sein Vater bestraft werde, und wenn, dann müsse die Sanktion möglichst mild sein.

Der Jugendliche fürchtet, dass das Verhältnis zu seinem Vater durch eine lange Freiheitsstrafe belastet würde. «Er vermisst seinen Vater und möchte, dass dieser schnell wieder nach Hause kommt.» Der Anwalt der Mutter glaubt nicht, dass diese Äusserungen echt sind. Sie seien von der Familie des Beschuldigten verfasst worden. Das Bezirksgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt eröffnen.

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