Kanton Luzern verbietet Feuer und Feuerwerke am 1. August
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr dürfen im Kanton Luzern am Nationalfeiertag keine Feuerwerke gezündet oder 1. August-Feuer entfacht werden. Und: Das absolute Feuerverbot in und um den Wald gilt weiterhin.
(Keystone-SDA) Laut der Mitteilung der Dienstelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) ist die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern «weiterhin gross». Verboten sind darum auf dem ganzen Kantonsgebiet Feuerwerkskörper, Höhenfeuer, das Entfachen von Feuer auf unbefestigten Feuerstellen, Einweggrills sowie Heissluftballone und Himmelslaternen mit offenem Feuer.
Zudem gilt seit dem 25. Juni das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern.
Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Auch Holzkohlegrills, Cheminées und Feuerschalen dürfen genutzt werden, sofern ein Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald eingehalten wird.
Der Kanton ruft ferner zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Die Grundwasserstände seien vielerorts sehr tief, besonders angespannt sei die Situation im Suren- und Seetal, schrieb das Lawa.
Neben Luzern hat in der Zentralschweiz auch der Kanton Uri ein Feuerwerksverbot für den Nationalfeiertag erlassen.