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Kanton Solothurn reduziert Taxen für Angehörigenpflege

Keystone-SDA

Der Solothurner Regierung hat die Taxen in der Angehörigenpflege reduziert. Der Grund dafür ist, dass aus ihrer Sicht in diesem Feld geringere Kosten anfallen, wie die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung vom Mittwoch schreibt.

(Keystone-SDA) Ab dem 1. Januar 2026 wird eine separate Taxe für pflegende Angehörige eingeführt, wie es heisst. Bisher habe sie die gleiche Taxe wie für reguläres Pflegepersonal gegolten. Weil für Angehörige aber nur geringere administrative Aufwände an- und Wegzeiten wegfallen, kommt für sie ein tieferer Pflegekostenbeitrag zur Anwendung, wie es weiter heisst. Das entlaste die Gemeinden.

Im Heimbereich hat die Regierung die Taxen für das kommende Jahr gestützt auf die Kostenrechnungen 2024 ohne Berücksichtigung weiterer Ansprüche festgesetzt, wie der Mitteilung weiter zu entnehmen ist.

Keine Einigung im Heimbereich

Zuvor kam es zu keiner Einigung zwischen den Gemeinden und der Heimgemeinschaft, wie die Staatskanzlei schreibt. Letztere habe neben einem Anstieg von 4,3 Prozent in der Pflege und 2,2 Prozent in der Hotellerie und Betreuung zusätzlich einen Teuerungsausgleich von 1,5 Prozent sowie weitere Anpassungen gefordert.

Geeinigt haben sich hingegen die Gemeinden mit dem Spitex-Verband. Zusätzlich zur Kostenentwicklung 2024 erfolgt eine Erhöhung von drei Franken pro Stunde, um die seither gestiegenen Kosten im Personalbereich zu decken, wie es weiter heisst.

Die Regierung legt die Höchsttaxen für Pflegeleistungen jeweils nach Anhörung der Gemeinden und der Branchenorganisationen fest, wie die Staatskanzlei festhält.

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