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Kein Schutz für anthroposophisch geprägte Bauten in Arlesheim

Keystone-SDA

Die anthroposophisch geprägten Bauten entlang des Stichsträsschens Auf der Höhe in Arlesheim werden nicht unter Schutz gestellt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von zwei Privatpersonen abgewiesen.

(Keystone-SDA) Die beiden Beschwerdeführerinnen hatten beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ein Gesuch eingereicht, damit Bauten und Anlagen sowie insbesondere das Haus Kaelin unter Schutz gestellt und in das Inventar der kantonalen Kulturdenkmäler aufgenommen werden.

Verschiedene Bauten in Arlesheim führen die anthroposophischen Bauformen des Goetheanums in der Nachbargemeinde Dornach SO fort. Die Regierung trat auf das Ersuchen nicht ein, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Kein Antragsrecht

Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wies das Kantonsgericht Basel-Landschaft ab. Grund dafür ist, dass die beiden Privatpersonen gemäss Gesetz nicht dazu berechtigt sind, eine solche Eingabe für eine Unterschutzstellung zu machen.

Die Bestimmungen des Gesetzes des Kantons Basel-Landschaft über den Denkmal- und Heimatschutz sehen vor, dass der Regierungsrat, die Standortgemeinde oder die Eigentümer Akteure in einem solchen Verfahren sein könnten. Allein dass man in der Nachbarschaft wohnt, bewirkt kein Antragsrecht. Das Bundesgericht bestätigt diese Sichtweise. (Urteil 1C_111/2025 vom 30.1.2026)

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