Kindesentführung ist für Zürcher Staatsanwalt «Totalverlust»
Der Staatsanwalt hat am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht die kriminelle Energie des mutmasslichen Kindesentführers als "erheblich" beurteilt. Die Entführung des Sohnes in seine Heimat Jordanien sei von langer Hand geplant gewesen.
(Keystone-SDA) «Die Entführung war für die Mutter ein Totalverlust des Kindes, vergleichbar mit dessen Tod», sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Selbst wenn der Sohn dereinst wieder bei ihr sei, werde das Verhältnis immer ein anderes sein als ohne die Entführung.
Ein heute 44-jähriger Software-Entwickler hatte seinen Sohn im Jahr 2015, im Alter von knapp drei Jahren, in sein Heimatland Jordanien mitgenommen. Der Mutter, die das alleinige Sorgerecht hatte, erzählte der Beschuldigte etwas von einem Besuch im Zürcher Zoo.
Stattdessen fuhr er mit dem Sohn zum Flughafen Zürich und bestieg eine Maschine nach Amman. Diese Reise sei kein spontaner Entscheid gewesen, sondern schon länger geplant, sagte der Staatsanwalt.
Einige Wochen zuvor war er mit dem Kind bereits für Ferien dort. «Wohl nur deshalb, um eine Ausreise-Einwilligung der Mutter zu erhalten.» Diese unterschriebene Einwilligung habe er der Grenzkontrolle bei der Entführung erneut vorgelegt. Und diese realisierte nicht, dass die Einwilligung für eine frühere Reise galt.
«Gesunder, sportlicher» Teenager in Jordanien
Der Beschuldigte sagte in der Befragung, dass er Angst davor gehabt habe, dass seine Ex den Sohn mit in ihre Heimat Rumänien nehmen könnte. «Ich wollte ihn davor beschützen», sagte er.
Der Beschuldigte heiratete in Jordanien erneut und hat mit der zweiten Ehefrau eine Tochter. Der entführte Sohn lebt heute noch in Amman, spricht arabisch und englisch und lernt aktuell französisch.
Er ist mittlerweile ein Teenager, «gesund und sportlich», wie sein Vater betonte. Er habe durch seinen Aufenthalt in Jordanien keinen Schaden davongetragen. «Ich bin ein sehr fürsorglicher Vater.» Nie würde er etwas tun, was seinem Kind schade.
Anzeichen dafür, dass der Knabe seine Mutter vermisse, habe es keine gegeben. Alles sei ganz normal gewesen. «Vielleicht war er aber auch nicht in der Lage, seine Gefühle auszudrücken.» Das Kind hat autistische Züge und war deswegen in Amman bereits in Behandlung.
Ein Gutachten kam zum Schluss, dass das Wegbringen nach Jordanien durchaus Auswirkungen auf die sozialen Fähigkeiten des Kindes gehabt haben könnte. Für den Vater ist dieses Gutachten jedoch nichts wert. Der Experte habe seinen Sohn ja gar nie getroffen. Es beruhe auf Vermutungen der Mutter.
In Deutschland verhaftet
Die Mutter, eine Architektin, hatte von der Schweiz aus jahrelang versucht, ihren Sohn wieder zurück zu holen. Als sie rechtliche Schritte unternahm, versuchte der Beschuldigte, sie unter Druck zu setzen. Er forderte in einer E-Mail, dass sie sämtliche Klagen zurückziehe, falls sie das Kind jemals wiedersehen wolle.
Am 1. Juni 2025 wurde der Mann in Deutschland verhaftet und einen Monat später an die Schweiz ausgeliefert. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.
Der Staatsanwalt fordert für den Beschuldigten wegen Freiheitsberaubung und Entführung eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren, dazu soll er für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Letzteres dürfte den Mann kaum stören, er hat seinen Lebensmittelpunkt ohnehin in Jordanien.
Seine Anwältin, die ihr Plädoyer am Nachmittag halten wird, fordert hingegen einen Freispruch vom Entführungs-Vorwurf. Ihr Mandant solle lediglich wegen Entziehung von Minderjährigen «angemessen» bestraft werden, mit einer bedingten Strafe. Ob das Bezirksgericht das Urteil noch am Mittwoch eröffnet, ist unklar.