DRS: Service public muss konkurrenzfähig bleiben
Die Radio- und Fernsehgesellschaft DRS (RDRS) verlangt in ihrer Vernehmlassungs-Antwort eine Überarbeitung des Entwurfs zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Die schweizerischen Veranstalter müssten im internationalen Wettbewerb gestärkt statt geschwächt werden, teilt die RDRS am Montag (02.04.) mit.
Die zur SRG SSR idée suisse gehörende Radio- und Fernsehgesellschaft der deutschen und der rätoromanischen Schweiz (RDRS), begrüsst die zentrale Rolle, die der Bundesrat dem Service public von Radio und Fernsehen zugestehe, sagte RDRS-Präsident Hans Fünfschilling. Auch mit der Stellung der SRG SSR idée suisse und den Freiheiten der Veranstalter sei er einverstanden.
In der jetzigen Form erwecke der Entwurf allerdings die Befürchtung, das schweizerische Mediensystem als Ganzes werde im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz geschwächt. Die Regelungen, die für sämtliche Veranstalter gelten, seien überschiessend, tendenziell moralisierend und auf «political correctness» zielend. Sozialpolitische Aufgaben seien, wenn überhaupt erforderlich, vom Staat zu finanzieren, fordert die RDRS.
Ausgehöhlte Verfassung
Die RDRS sprach sich zudem gegen die im Entwurf vorgesehenen zusätzlichen Auflagen und Beschränkungen aus: programmliche und unternehmerische Aktivitäten würden zu stark reguliert. Die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie und Unabhängigkeit werde ausgehöhlt.
Aus diesen Gründen hält die RDRS eine eingehende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs für unumgänglich, wie sie weiter mitteilte.
Das revidierte RTVG soll, so das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), einen starken, auf die Schweiz ausgerichteten Service public garantieren und gleichzeitig mehr für private Radio- und Fernsehveranstalter schaffen. Das Parlament wird sich etwa Ende 2001 mit dem Entwurf befassen. Das neue Gesetz könnte danach frühestens auf das Jahr 2004 in Kraft treten.
swissinfo und Agenturen
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