Medienordnung: Bundesrat will mehr Freiheit für Private und starken Service Public
Die privaten Radio- und Fernsehunternehmer in der Schweiz sollen wesentlich mehr Freiheit bekommen, und der Service public soll weiterhin von einer starken SRG erbracht werden. Das Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) soll revidiert werden.
Die privaten Radio- und Fernsehunternehmer in der Schweiz sollen wesentlich mehr Freiheit bekommen, und der Service public soll weiterhin von einer starken SRG erbracht werden. Diese Grundsätze für die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) legte der Bundesrat in seiner Klausursitzung fest.
Wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Energie und Kommunikation (Uvek) am Donnerstag (20.01.) bekannt gab, beauftragte die Regierung das Departement von Bundesrat Moritz Leuenberger, den Entwurf für ein neues RTVG auszuarbeiten. Der Entwurf kommt voraussichtlich im Herbst in die Vernehmlassung. Im zweiten Semester 2001 wäre das Parlament an der Reihe. Frühestens 2004 könnte das neue Gesetz in Kraft treten.
Die neue Rundfunkordnung geht laut der Mitteilung von einem dualen System aus. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) soll weiterhin Gebühren einziehen können, hat aber strenge Auflagen bezüglich Programm und Werbevorschriften. Unterbrecherwerbung und Sponsoring von Informationssendungen sollen ihr nicht gestattet sein. Die SRG soll neu auch einen Beirat erhalten, der etwa über die Einhaltung des Service public wacht. Von einer Aufteilung des Service public auf verschiedene Anbieter sieht der Bundesrat ab. Es brauche im Rundfunk eine Institution, die die besondere Situation der Schweiz mit ihren vier Sprachregionen sowie ihren vielfältigen kulturellen und politischen Traditionen wiederspiegle.
Die privaten Veranstalter werden von programmlichen Leistungsaufträgen befreit; Abschied genommen wird laut Uvek-Chef Moritz Leuenberger vom Drei-Ebenen-Modell. Die Privaten sollen leichter eine Konzession erhalten und dürfen soviel werben, wie sie wollen, erhalten aber nur noch in Ausnahmefällen Gebührengelder. Alle Veranstalter haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Die rechtliche Durchsetzung der Bestimmungen wird weiterhin einem Gremium wie der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) obliegen.
Der Bundesrat ist laut der Mitteilung überzeugt, dass beim gegenwärtigen raschen Wandel im Kommunikationsbereich auf längere Sicht die medienpolitischen Anliegen nur durch neue Gesetzesgrundlagen wirkunsgvoll gesichert werden können. Das bestehende RTVG trage namentlich der zunehmenden Verschmelzung von Rundfunk, Telekommunikation und Informatik und der stärkeren Internationalisierung des Rundfunks, aber auch dem Internet nicht mehr genügend Rechnung.
SRI und Agenturen
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