Musikliebende Ohren müssen sich schützen
Ab 1. Mai müssen Konzertveranstalter ihr Publikum vor den Gefahren zu hoher Lautstärken warnen. Die neue Verordnung zum Schutz vor Schalleinwirkungen und Laserstrahlen tritt am Dienstag in Kraft.
Generell wird in der Schweiz die Bevölkerung im Kampf gegen zunehmenden Lärm immer häufiger sensibilisiert.
Wer am 1. Mai Abends ein Konzertlokal besucht, wird höchstwahrscheinlich auf Plakate dieser Art stossen: «Musik hören kann ihre Gesundheit gefährden.»
Die neue «Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen» verlangt von Konzertveranstaltern, das Publikum vollständig über die Gefahren hoher Lautstärke für das Gehör aufzuklären.
Sie müssen ebenfalls ab einer bestimmten Lärmbelastung «ruhige» Zonen mit einer Maximallautstärke von 85 Dezibel zur Verfügung stellen.
Der Dachverband der Schweizer Musikclubs (Petzi) begrüsst die neue Verordnung, die «ein Fortschritt» im Vergleich zur vorherigen bedeute. In Zukunft müssen Veranstalter ein Konzert anmelden, brauchen aber nicht mehr eine spezielle Bewilligung für hohe Lautstärken einzuholen.
Teure Messinstrumente
Veranstalter müssen im Fall von Reklamationen beweisen können, dass sie die bewilligte Lautstärke nicht überschritten haben, die für Konzerte erlaubt ist. Die entsprechenden Daten müssen während 30 Tagen gespeichert bleiben.
Doch genau dort liegt das Problem: Denn laut dem Dachverband Petzi sind die dazu benötigten Messinstrumente sehr teuer.
Zudem hätten die meisten Musiker ihre eigenen Techniker am Mischpult, wie André Béchir, Direktor der Konzertagentur «Good News», in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) zu bedenken gab. Doch im Fall einer Klage wegen zu hoher Lautstärke sei es der Veranstalter, der bezahlen müsse.
Junge sensibilisieren
Seit einigen Jahren bereits führen die Schweizerische Unfallversicherungs-Anstalt (SUVA) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Kampagnen durch, um die Jungen zu sensibilisieren.
Laut eine Studie unter 347 Jugendlichen einer Berufsschule in Lausanne hatten 64% bereits einmal ein Pfeifen in den Ohren erlebt, nachdem sie laute Musik gehört hatten. Eine Störung, die bei der grossen Mehrheit (92%) am nächsten Tag verschwunden war.
Verglichen mit dem Musikgenuss mit Kopfhörern haben die Forschenden herausgefunden, dass «Konzerte das Gehör von Jugendlichen viel stärker belasten als ein Walkman». Eine Limitierung dieser Apparate wäre daher unnötig, im Gegensatz zu Beschränkungen bei Konzerten, so die Forscher.
Immer mehr Beschwerden
Auch wenn er die neue Verordnung begrüsst, bereut Peter Ettler, Anwalt und Direktor der Schweizerischen Liga gegen den Lärm, dass sie die Anwohner von Konzertlokalitäten nicht schützt. Denn diese würden «regelmässige Störungen erleiden».
Die Lärmliga erhalte immer mehr Klagen von Menschen, die durch im Freien stattfindenden Anlässe gestört würden, erklärt Ettler. «Es ist sehr schwierig, etwas dagegen zu unternehmen, denn die Behörden pflegen vielfach das Bild einer dynamischen Stadt. Schade für jene, die Ruhe möchten.»
«Lärm-Hypothek»
Die Konsequenzen von Lärm auf die Gesundheit wurden lange Zeit unterschätzt, sind heute aber anerkannt. «Ja, Lärm macht krank», schrieb das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zum Internationalen Tag gegen den Lärm am 25. April.
In diesem Zusammenhang hat Gérard Poffet, Vizedirektor des BAFU, die Idee einer «Lärmhypothek» lanciert. Eine Art Verursachersteuer, die billiger wird, je leiser der Lärm ist.
Eine Machbarkeitsstudie ist bereits in Gang. Mit einer Schlussfolgerung sei bis Ende Jahr zu rechnen, so Poffet. Man hätte verschiedenste Reaktionen auf das Projekt erhalten, das einer internationalen Premiere gleichkomme.
«Die Schweiz ist gut platziert, wenn man sieht, was bereits unternommen wurde», sagt Poffet. «Im Lärmbereich gehört die Schweiz wohl zu den Pionieren.»
swissinfo, Ariane Gigon Bormann, Zürich
(Übertragen aus dem Französischen: Christian Raaflaub)
Die Dauer der Beschallung kann zur Gehörschädigung führen: Laut SUVA hält das menschliche Ohr eine Lärmbelastung von 96 dB während 5 Stunden pro Woche aus, ohne Schaden zu nehmen.
Steigt die Lautstärke auf 100 dB an, sind es nur noch maximal 2 Stunden. Im Berufsleben ist ab 85 dB Gehörschutz vorgeschrieben.
Das Gehör kann sich nach Überbelastungen regenerieren, wenn diese nicht zu häufig aufeinanderfolgen.
Der Tinnitus (Ohrensausen oder -pfeifen) verschwindet im Normalfall im Verlauf von 12 Stunden nach der Überreizung des Gehörs. Ist das nicht der Fall, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
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