Schweizer Südafrika-Akten wieder unter Verschluss
Nach drei Jahren des liberalen Zugangs zu den Akten über Südafrika hat die Regierung die Türen des Bundesarchivs wieder verschlossen. Sie befürchtet eine Benachteiligung der Schweizer Firmen in den Sammelklagen in den USA.
Möglichkeiten für die Forschung werden geprüft.
Im Mai 2000 hatte der Bundesrat den Nationalfonds beauftragt, mit einem Nationalen Forschungsprogramm (NFP 42+) die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika zu untersuchen. Dazu forderte er die Bundesverwaltung auf, einen liberalen Zugang zu Akten im Bundesarchiv zu gewährleisten.
In der Zwischenzeit sind in den USA Sammelklagen gegen verschiedene Firmen mit Geschäftsbeziehungen zu Südafrika eingereicht worden. Sie betreffen auch Schweizer Unternehmen.
Verweis auf einmalige historische Aufarbeitung
Für den Bundesrat haben sich damit die Bedingungen für einen liberalen Zugang zu den Südafrika-Akten geändert. Kein Land ausser der Schweiz leiste eine dem NFP 42+ vergleichbare historische Aufarbeitung, schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).
Der dazu erforderliche Zugang zu den Akten verschlechtere die Parteistellung der eingeklagten Schweizer Unternehmen gegenüber anderen Beklagten. So bestünde das Risiko, dass Schweizer Unternehmen aufgrund des leichteren Zugangs zu entsprechenden Daten aus dem Kontext isoliert und in verzerrtem Ausmass belastet würden.
«In der Güterabwägung zwischen der möglichst breiten Abstützung von Forschungsergebnissen einerseits und gleich langen Spiessen in internationalen Rechtsverfahren andererseits hat sich der Bundesrat für den Schutz der Rechtsgleichheit von schweizerischen und ausländischen Verfahrensparteien entschieden», heisst es in der Mitteilung.
Kein rechtlicher Anspruch auf Einsicht
Das EFD hält weiter fest, dass kein rechtlicher Anspruch auf freien Zugang zu den Akten im Bundesarchiv bestehe. Der Bundesrat wolle den Zugang zu den betreffenden Unterlagen nur befristet einschränken und periodisch überprüfen, ob die Bedingungen für eine breitere Öffnung der Archive wieder gegeben seien.
Probleme für künftige Forschungsprojekte
Gemäss EFD wird auch geprüft, wie das laufende NFP 42+ möglichst ungehindert abgeschlossen werden kann.
Aus Sicht der Forschenden sei der «einseitig getroffene Entscheid» bedauerlich, sagte der Leiter des Programms, Georg Kreis, gegenüber Radio DRS. Der Basler Geschichtsprofessor betonte, man könne nicht eine detaillierte Aufklärung einer Zeitspanne und gleichzeitig die Protektion der Akteure erwarten.
Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» hatte Kreis zuvor erklärt: «Es ist ärgerlich, dass die Türe ausgerechnet in dem Moment zugeschlagen wird, da die Forscher zu den Bereichen vorstossen, die den Anstoss zum ganzen Forschungsprogramm gaben.»
Christian Mottas, der das wissenschaftliche Sekretariat des Programms im Nationalfonds führt, äusserte sich weniger hart: Der Beschluss sei für das laufende Programm nicht so dramatisch.
Die meiste Archivarbeit habe im vergangenen Herbst und Winter stattgefunden und befinde sich nun in der Auswertung. Probleme biete der Bundesratsentscheid vor allem für zukünftige Forschung.
Die Forschungsarbeiten zum NFP 42+ sollten Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
swissinfo und Agenturen
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