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ABB-Schmiergeldaffäre grösser als bisher angenommen

Gemäss einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hat die ABB-Kraftwerk AG in Deutschland zwischen 1993 und 1997 über 300 Mio. Mark auf Nummernkonten bei Schweizer Banken überwiesen. Das Geld soll für Schmiergeldzahlungen verwendet worden sein.

Gemäss einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» hat die ABB-Kraftwerk AG in Deutschland zwischen 1993 und 1997 über 300 Mio. Mark auf Nummernkonten bei Schweizer Banken überwiesen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim gehe dem Verdacht nach, dass mit diesem Geld ein System schwarzer Kassen für Schmiergeldzahlungen betrieben wurde, hiess es weiter.

In einem Rechtshilfegesuch hätten die Ermittler von der Schweiz Einblick in die Kontounterlagen erbeten. Bisher war von illegalen Provisionen in Höhe von etwa 20 Millionen Mark in den Jahren 1994 und 1995 die Rede gewesen.

Keine Kenntnis von Nummernkonten

ABB Deutschland hat nach Angaben ihres Sprechers Martin Büllesbach keine Kenntnis von der im «Spiegel» genannten Grössenordnung oder von Schweizer Nummernkonten. «Wir unterstützen die Aufklärung der ganzen Vorgänge nach besten Kräften», betonte Büllesbach auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Dies werde aber dadurch erschwert, dass die betreffenden Manager nicht mehr dem Unternehmen angehörten.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Ende 1997 gegen ehemalige Manager der ABB Kraftwerke wegen Bestechung. Sie sollen dem schwedisch-schweizerischen Konzern mit Schmiergeldern Aufträge verschafft haben.

Konsequenzen gezogen

Büllesbach wies darauf hin, dass die ABB Kraftwerke AG inzwischen zu dem mit der französischen Alstom gegründeten Unternehmen ABB Alstom Power (Berlin / Brüssel) gehört. ABB Deutschland habe aus den Vorgängen Konsequenzen gezogen und der Korruption den Kampf angesagt.

Es gebe Anti-Korruptions-Seminare, und die Mitarbeiter müssten Leitlinien unterschreiben, denen zufolge Schmiergeldzahlungen im In- und auch im Ausland ausgeschlossen sind. Wie Büllesbach weiter erklärte wird den Mitarbeitern deutlich gemacht, dass Verstösse nicht nur straf-, sondern auch arbeitsrechtliche Folgen hätten.

SRI und Agenturen

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