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Abtreibungspille bleibt zugelassen

Der Kampf der Abtreibungsgegner gegen Mifegyne bleibt erfolglos. Keystone

Die Abtreibungspille Mifegyne bleibt im Kanton St. Gallen zugelassen. Das Gesundheits-Departement des Kantons ist auf ein Gesuch um ein sofortiges Verbot nicht eingetreten, wie die St. Galler Staatskanzlei am Montag (05.02.) mitteilte.

Das Verbot gefordert hatte die Sektion St. Gallen der «Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind». Vor einem Jahr war das Bundesgericht auf eine Beschwerde des schweizerischen Vereins gegen die Zulassung der Abtreibungspille Mifegyne nicht eingetreten.

Das Gericht qualifizierte den Entscheid der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, das früher unter der Bezeichnung RU486 gehandelte Medikament in der Schweiz zuzulassen, als unanfechtbare Empfehlung an die Kantone.

Im Kanton St. Gallen brauchen IKS-registrierte Medikamente gemäss Heilmittel-Verordnung keine besondere Bewilligung. Ein Sprecher der IKS sagte auf Anfrage, die Abtreibungspille sei bereits in mehreren Kantonen zugelassen, St. Gallen sei deshalb kein Präzedenzfall.

swissinfo und Agenturen

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