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Asyl-Missbrauch-Initiative abgelehnt

Die Regierung lehnt die SVP-Initiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" ohne Gegenvorschlag ab. Einige Forderungen würden mit der Revision des Asylgesetzes erfüllt, anderes sei inpraktikabel.

Die von der SVP vorgeschlagene Regelung würde weder die Attraktivität der Schweiz noch die Zahl der weggewiesenen Personen reduzieren, hält die Schweizer Regierung fest. Justizministerin Ruth Metzler sagte am Freitag (15.06.) vor den Medien, verschiedene Elemente der Initiative seien schon nach geltendem Recht erfüllt.

Gleichzeitig hat die Regierung das revidierte Asylgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Dies sei kein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative, betonte die Justizministerin. Die Arbeiten dazu seien lange vor Einreichung der Initiative im November 2000 an die Hand genommen worden.

Wirkungslose Drittstaatenregelung

Die SVP verlangt in ihrer Initiative, dass in der Schweiz kein Asylgesuch mehr stellen darf, wer über einen sicheren Drittstaat einreist und dort ein Asylgesuch hätte stellen können. Laut Metzler ist dies so nicht praktikabel. Der SVP-Vorschlag sei nicht zu Ende gedacht, denn das Problem sei der Vollzug der Rückweisungen.

In der Teilrevision des Asylgesetzes sei die Drittstaaten-Regelung klarer gefasst und führe nicht zum Ausschluss des grössten Teil der Gesuche vom Asylverfahren, sagte Metzler. Die sicheren Drittstaaten werden vom Bundesrat bezeichnet.

Grundlage für ein Nichteintreten und die Rückweisung an den Drittstaat ist, dass dieser Staat die Europäische Menschenrechts-Konvention und die Genfer Flüchtlings-Konvention ratifiziert hat.

Jean-Daniel Gerber, Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), schätzte, die Vorschrift sei nur auf wenige Asylsuchende anwendbar. Für deren Mehrheit sei eine Rückführung nicht möglich, da die Papiere fehlten.

Flüchtlingsstatus ausgehöhlt

Bei der SVP-Initiative bestehe die Gefahr, dass auch Asyl Suchende abgewiesen würden, welche Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sind, bemängelt der Bundesrat weiter.

Die Forderung der Initianten, Fluggesellschaften zu bestrafen, die Asylbewerber ohne Papier in die Schweiz transportieren, habe der Bundesrat bereits in den Vorentwurf des Ausländergesetzes aufgenommen.

Medizinische Versorgung

Bereits im geltenden Recht erfüllt seien Forderungen der Initianten im Bereich der Sozialhilfe für Asylsuchende, so etwa die Einschränkung der freien Arzt- und Versicherungswahl. Eine Reduktion der medizinischen Leistungen an weggewiesene Personen und vorläufig Aufgenommene auf eine blosse Notfallversorgung lehnt der Bunderat ab.

Die im revidierten Asylgesetz vorgeschlagene Ausnahme vom Risikoausgleich der Krankenversicherung sowie die Einführung einer neuen Versicherungsform seien besser geeignet, die Probleme zu lösen. Daneben will die Regierung den Kantonen unabhängig von der Bedürftigkeit Einzelner Globalpauschalen ausrichten.

swissinfo und Agenturen

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