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Bettelverbote sind zulässig

Bettelverbote sind mit der Verfassung vereinbar. Die öffentliche Sicherheit und die Ruhe sind wichtiger als das Recht zu betteln. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.

Im November 2007 verfügte das Genfer Kantonsparlament ein Bettelverbot. Der Verein zur Verteidigung der Rechte der Roma gelangte dagegen ans Bundesgericht. Dieses hat die Beschwerde nun abgewiesen.

Laut dem Gericht ist das Betteln als eine Form der Hilfesuche zwar ein elementares Freiheitsrecht, das vom Grundrecht der persönlichen Freiheit erfasst wird. Für die Einschränkung dieser Verfassungsgarantie bestehe indessen ein überwiegendes öffentliches Interesse.

Zu beachten sei weiter, dass Bettler oftmals im Rahmen organisierter Netze ausgenützt würden. Vor allem Kinder seien dieser Gefahr ausgesetzt. Eine Reglementierung des Bettelns sei geeignet, um diese negativen Auswirkungen zu verhindern. Dabei sei auch ein generelles Bettelverbot verhältnismässig.

In der Schweiz kennen viele Kantone generelle Bettelverbote. Die anderen delegieren die Frage an die Gemeinden, wobei ausser Bern und Lausanne mittlerweile fast alle grösseren Städte ein Verbot kennen.

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Bundesgericht

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das Schweizerische Bundesgericht (BGer) in Lausanne wurde 1848 bei der Umwandlung der Schweiz in einen föderalistischen Bundesstaat errichtet. Bei der Totalrevision der Bundesverfassung 1874 wurde der Aufgabenkreis des Gerichts erweitert. Das Bundesgericht ist im Wesentlichen eine Rekursstelle, welche die Einhaltung des Bundesrechts überwachen muss. Das BGer prüft auch, ob die kantonalen Gesetzgebungen konform mit dem…

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