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Bundesrat lehnt Initiative für «Lebenslange Verwahrung» ab

Die Ermordung der 20-jährigen Pasquale B. 1993 entfachte eine landesweite Diskussion über die lebenslange Verwahrung von Sexual- und Gewaltstraftätern. Keystone

Der Bundesrat lehnt die Initiative zur lebenslangen Verwahrung nicht therapierbarer und extrem gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter ohne Gegenvorschlag ab. Das Begehren gehe kaum über die heutigen Regelungen des Strafgesetzbuches hinaus.

Die Initiative sei zwar Ausdruck einer berechtigten Besorgnis, schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch (04.04.) verabschiedeten Botschaft. Doch sie renne offene Türen ein: Die laufende Revision des Strafgesetzbuches bringe eine Reihe von Neuerungen, welche die Gesellschaft besser vor gefährlichen Straftätern schützten.

Auf kleine Gruppe beschränkt

Die Volksinitiative wurde am 3. Mai 2000 mit über 194’000 gültigen Unterschriften eingereicht. Die vom Komitee «Selbsthilfegruppe Licht der Hoffnung» initiierte Initiative will für psychisch gestörte Delinquenten eine Verwahrung mit restriktiven Entlassungs-Bedingungen einführen.

Die lebenslange Verwahrung sei bereits heute im Gesetz vorgesehen und grundsätzlich für alle Verbrechen und Vergehen möglich, schreibt der Bundesrat. Die Initiative beschränke die Verwahrung aber auf eine kleine Gruppe und erfasse damit «einen wesentlichen Teil der gefährlichen Delinquenten nicht».

Gesetzes-Revision bringt mehr

Die Initiative will, dass die Entlassung eines Häftlings nur dann geprüft wird, wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen wird, dass der Täter geheilt werden kann. Alle Gutachten müssen zudem von zwei unabhängigen Experten erstellt werden.

Diese Sicherheitsschranken seien zu kompliziert, unzweckmässig und würden über das Ziel hinaus schiessen, hält der Bundesrat fest. Sie seien «im Ergebnis nicht strenger als jene, die heute in der Praxis beachtet werden». Weiter kritisiert der Bundesrat, die Initiative schweige sich über den Vollzug einer lebenslangen Verwahrung aus. Insgesamt äussere sich das Begehren zu einem eng begrenzten Problembereich und sei nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet.

Ein solches Konzept von neuen Schutzmassnahmen biete dagegen die laufende Revision des Strafgesetzbuches, worin der Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern ein zentrales Anliegen sei. Dieses – vom Ständerat bereits verabschiedete – Gesamtkonzept gehe weiter als die punktuellen Forderungen der Initiative.

swissinfo und Agenturen

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