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EBK-Direktor Zuberbühler befürwortet Strafen für Unternehmen

Der Direktor des Sekretariats der Eidgenössischen Bankenkommission EBK, Daniel Zuberbühler (Bild), hat sich für die Einführung der Bestrafung von Unternehmen ausgesprochen, die Bestimmungen über den Umgang mit Potentatengeldern verletzen.

Der Direktor des Sekretariats der Eidgenössischen Bankenkommission EBK, Daniel Zuberbühler (Bild), hat sich für die Einführung der Bestrafung von Unternehmen ausgesprochen, die Bestimmungen über den Umgang mit Potentatengeldern verletzen. Damit könnte das bankengesetzliche Sanktionsinstrumentarium verfeinert werden, sagte er am Samstag (05.02.) im Wirtschaftsmagazin «Trend» von Schweizer Radio DRS.

Die Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der Regeln im Umgang mit Potentatengeldern seien für grosse Unternehmen zu wenig abgestuft, sagte Zuberbühler in einem Interview zum Fall Abacha. Das Arsenal der Bankenaufsicht reicht von der Rüge wegen eines Fehlverhaltens über die Entfernung von fehlbaren Personen, die keine Gewähr für die einwandfreie Geschäftsführung bieten, bis hin zum Bewilligungsentzug mit zwangsweiser Liquidation einer Bank.

Zuberbühler verglich den Lizenzentzug mit der Wirkung einer Atombome, die nicht gerne abgeworfen werde, weil sie eine zu grosse Umgebung zerstöre. Eine derartige Sanktion wäre für eine Grossbank mit 50’000 Angestellten völlig unverhältnismässig, da bei einer Liquidation ungeheure volkswirtschaftliche Werte zerstört würden.

Bei grossen Unternehmungen mit stark aufgesplitteten Verantwortlichkeiten oder in Fällen, wo von «organisierter Unverantwortlichkeit» gesprochen werden müsse, wären – wie im Parlament gegenwärtig diskutiert – ergänzend dazu auch Strafen für juristische Personen, also für Unternehmen sinnvoll, wie Zuberbühler sagte. Eine derartige Sanktionsmöglichkeit könnte vor allem dann Wirkung zeigen, wenn keine natürlichen Personen zur Verantwortung gezogen werden können.

‚Höchst unerfreulicher‘ Fall Abacha

Den Fall der blockierten Geldern des verstorbenen Exdiktators Sani Abacha und seiner Entourage in der Schweiz bezeichnete Zuberbühler einmal mehr als «höchst unerfreulich». Er zeigte sich besorgt, dass sich ein derartiger Betrag von Vermögenswerten bei einer nicht vernächlässigbaren Anzahl von Banken befinde. Die Regeln beim Umgang mit Potentatengeldern – sie wurden nach dem Marcos-Fall von 1986 entwickelt und 1998 formell in den Geldwäschereirichtlinien verankert – seien an sich klar. Der Fall Abacha zeige aber, dass beim Vollzug dieser Vorschriften noch viel konsequenter vergegangen werden müsse und dass die Banken ihre Kontrollinstrumentarien ständig weiter entwickeln sollten.

Die Untersuchungen der EBK über das Verhalten der Banken im Fall Abacha sind zur Zeit noch im Gang. Über allfälliges Fehlverhalten der Banken wird die Kommission nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden. Zuberbühler hatte gegenüber der Nachrichtenagentur AP bereits früher erklärt, Gegenstand der Ermittlungen seien neben unproblematischen Fällen auch solche, in denen sich ernsthaft die Frage der Fahrlässigkeit stelle. So soll eine Bank noch vor nicht allzu langer Zeit einen namhaften Betrag entgegengenommen haben, bei dem der Zusammenhang zu Abacha relativ einfach abzuklären gewesen wäre. Auch Bankierpräsident Georg F. Krayer hatte den Fall Abacha diese Woche als mehr als nur bedauerlich bezeichnet.

Mehr als eine Milliarde Franken blockiert

Auf Bankkonten in der Schweiz sind zur Zeit mehr als eine Milliarde Franken blockiert, bei denen es sich um Gelder Abachas und seiner Entourage handeln könnte. Die Schweiz hat Nigeria Rechtshilfe zugesichert und klärt zur Zeit ab, welche Bankdokumente dem Land ausgehändigt werden können. Parallel dazu läuft ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei der Genfer Staatsanwaltschaft. Sollte sich dabei bestätigen, dass die blockierten Gelder krimineller Herkunft sind, würde es sich um die grösste Fluchtgeldaffäre in der Geschichte des Schweizer Finanzplatzes handeln.

SRI und Agenturen

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