Höchster Schweizer wieder unter Beschuss
Innerhalb weniger Monate steht Nationalrats-Präsident Peter Hess (CVP) seiner Verwaltungsrats-Mandate wegen zum zweiten Mal unter Beschuss. Skepsis wecken zwei Mandate in Panama und eines auf den British Virgin Islands.
Doch Nationalratspräsident Peter Hess der Christlich-demokratischen Volkspartei (CVP) weist Vorwürfe wegen angeblich dubioser Verwaltungsrats-Mandate zurück.
Die fraglichen Briefkasten-Firmen in Panama und auf den britischen Virgin Islands unterstünden dem Schweizer Geldwäscherei-Gesetz, sagte Hess im Nationalrat. Wörtlich: «Die Gesellschaften sind gemäss den Vorschriften des Geldwäschereigesetzes ordnungsgemäss dokumentiert und registriert.»
Davon jedoch weiss die zuständige Finanzverwaltung nichts. Die drei Firmen seien keiner so genannten Selbstregulierungs-Organisation (SRO) angeschlossen, wie dies das Geldwäscherei-Gesetz verlange. Es sei auch kein Gesuch hängig, wie die Finanzverwaltung mitteilte.
Hess sei aber als Anwalt einer anerkannten SRO angeschlossen, so die Finanzverwaltung. Genau damit begründet Hess auch seine Aussage. «Soweit die erwähnten Gesellschaften Finanzdienstleistungen erbringen, sind sie über meine Tätigkeit als Verwaltungsrat der schweizerischen Gesetzgebung zu Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor unterstellt.»
Noch ist nicht bekannt, ob die Firmen überhaupt Finanzdienstleistungen im Sinne des Geldwäscherei-Gesetzes erbringen. Wäre dies aber der Fall, müssten sie laut Finanzverwaltung eine Bewilligung haben.
Peter Hess ist in seinen Aussagen über die Tätigkeiten der Firmen sehr zurückhaltend. Unter anderem sagte er, dass es sich «um reine Sitz-Gesellschaften handelt, die nur eine geringe Geschäftstätigkeit ausüben, die sich auf Europa beschränkt und die in der Erbringung von Vermittlungs- und Finanz-Dienstleistungen für eigene Zwecke, also nicht im Verkehr mit Dritten, besteht.»
Die Schweizerische Finanzverwaltung prüft nun den Sachverhalt von Amtes wegen, weil es Anzeichen gebe, dass die Firmen im Finanzbereich tätig sein könnten.
Bereits im vergangenen Februar war Hess unter Beschuss geraten. Nach Berichten über Zigarettenschmuggel und Geldwäscherei hatte er seine Verwaltungsratsmandate in der Tabakindustrie mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Für SVP-Präsident Ueli Maurer (ZH) enthielt die Erklärung das, «was von Hess erwartet werden konnte». Er empfehle Hess den Rücktritt vom Ratspräsidium. Solche Verwaltungsrats-Mandate seien mit dem Amt des höchsten Schweizers nicht vereinbar.
Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE) sprach von einem «Riesenschaden» für die Schweiz. Bei Finanzgesellschaften, die in Panama oder auf den Virgin Islands domiziliert seien, handle es sich offensichtlich um Off-shore-Gesellschaften. Hess verfüge über eine ungenügende Sensibilität und müsse mindestens die fraglichen VR-Mandate abgeben.
Auch FDP-Präsident Gerold Bührer (SH) stellte die Frage nach der politischen Sensibilität von Hess. Er hätte die Mandate aber vor Bekannt-Werden bereits abgeben müssen. Hess könne allerdings nicht aus seinem Amt gejagt werden, falls die Gesellschaften die rechtlichen Auflagen erfüllten.
CVP-Präsident Adalbert Durrer (OW) verlangt, dass die Sache rechtlich geklärt wird.
Genau dies tut nun die SP. Zusammen mit dem Strafrechts-Professor und Geldwäscherei-Experten Mark Pieth will sie den Sachverhalt prüfen und am Dienstag (08.05.) weitere Schritte in Betracht ziehen. Dann wird sich auch zeigen, ob die formaljuristischen Argumente des höchsten Schweizers als Erklärung genügen.
Rebecca Vermot und Agenturen, Bundeshaus
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