Keine Tier-Rechte in der Verfassung
Der Bundesrat will die rechtliche Stellung der Tiere auf Gesetzesstufe und nicht in der Verfassung festhalten. Er lehnt deshalb die beiden Volks-Initiativen "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen" ohne Gegenvorschlag ab.
Die Volksinitiative «Tiere sind keine Sachen» des Umweltschützers Franz Weber will in der Bundesverfassung festschreiben, dass Tiere Lebewesen sind, «deren Würde, Empfindungen und Schmerzfähigkeit der Mensch Rechnung tragen muss».
Das Volksbegehren ist die Reaktion auf den Entscheid des Nationalrats vom Dezember 1999, auf eine parlamentarische Initiative «Tier sind keine Sache» nicht einzutreten. Aus dem gleichen Grund lancierten Tierärzte und Tierschutz die Volksinitiative «für eine bessere Rechtsstellung der Tiere».
Auf Gesetztesstufe regeln
Die Schweizer Regierung sagt nun, dass sie die Grundanliegen beider Initiativen unterstütze. Man sei aber für eine stufengerechte Umsetzung auf Gesetzesstufe.
Das Gesetz soll Tiere nicht mehr als Sachen behandeln, sondern ihre Eigenart als Lebewesen insbesondere im Bereich des Zivil- und Strafrechts vermehrt berücksichtigen. Die nähere Ausgestaltung dieser neuen Stellung könne ohne Verfassungsänderung auf Gesetzesstufe erfolgen, schreibt der Bundesrat und verzichtet auf einen Gegenvorschlag.
swissinfo und Agenturen
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