Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Knackpunkt Nachtflüge und Zahl der Flugbewegungen

Das Seilziehen um die Bedingungen für den Betrieb des Flughafens Zürich-Kloten hat begonnen. Keystone Archive

Der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG beantragt dem Bund eine Ausdehnung der Nachtflugsperre von fünf auf sieben Stunden. Die Gemeinden in Flughafen-Nähe fordern längere Nachtruhe - und zudem eine Plafonierung der Zahl der An- und Abflüge.

Vor zwei Wochen hat die Schweizer Regierung grundsätzlich grünes Licht erteilt für den Flughafen Kloten, die Eignerin Unique erhielt eine Betriebskonzession für 50 Jahre. Allerdings: Die Leitplanken, wie sich der Flughafen weiter entwickeln kann und soll, die werden erst jetzt in einem Betriebs-Reglement festgeschrieben.

Klare Forderungen der Gemeinden

Zum Auftakt der Verhandlungen über die Ausgestaltung des Reglements haben sich am Dienstag (12.06.) die Flughafen-Gemeinden an einen Tisch gesetzt. Das Resultat: Die Zahl der Flug-Bewegungen soll bei den heutigen 320’000 An- und Abflügen plafoniert werden, so die Forderung der Gemeinden. Zudem soll die Nachtflug-Sperre von 22 bis 7 Uhr gelten, und bloss in absoluten Ausnahmefällen verletzt werden.

Die Gemeinden haben an ihrem Treffen Einigkeit gezeigt. Knackpunkt der Forderungen bleibt: Ansprechpartnerin für sie ist die Kantonsregierung, nur sie ist Mit-Eignerin bei Unique und kann die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger einfliessen lassen. Ob der Kanton die Begehren der Gemeinden weiter tragen wird, ist noch offen.

Etwas länger Nachtruhe von Unique

Unique hat gemäss einer Mitteilung vom Mittwoch beim zuständigen Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Ausdehnung der Nachtflugsperre von fünf auf neu bis sieben Stunden verlangt. Demnach sollen zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr keine Flüge mehr eingeplant werden. Zum Abbau von Verspätungen soll bis 23.30 Uhr eine zusätzliche halbe Stunde zur Verfügung stehen.

Im Gegenzug soll am Tag das Pistensystem freier benutzt werden können. Somit wären Starts von Jets auf der Westpiste neu bereits ab 06.30 Uhr statt wie bisher erst ab 07.00 Uhr erlaubt. Starts Richtung Süden auf der Piste 16 sollen eine Stunde länger, also bis 22.00 Uhr erlaubt sein. “Diese Änderung des bestehenden Betriebsreglements erfüllt die Forderungen der Bevölkerung der Flughafengemeinden, absorbiert aber auch das Wachstum der Flugbewegungen”, sagte der Chef der Flughafen Zürich AG, Josef Felder.

Mit der Ausdehnung des Nachtflugverbots wäre ein Eckwert des neuen ab 1. September gültigen Staatsvertrags mit Deutschland erfüllt, der nicht in die Übergangsfrist von 41 Monaten fällt. Gemäss BAZL-Sprecher Hansueli Aebersold ist die beantragte Änderung des Betriebsreglements “eine klare Sache”. Den positiven Entscheid werde das BAZL im Verlaufe dieses Sommers fällen, zumal auch alle gesetzlichen Überprüfungen bereits überstanden seien.

Zu den sofortigen Verbesserungen der Flughafen-Betreiberin sagte Andreas Hugi, der Sprecher des Zürcher Volkswirtschaftsdirektors Ruedi Jeker: “Wir sind hoch erfreut, dass damit eine zentrale Forderung der kantonalen Flughafenpolitik erfüllt wird.” Für den Regierungsrat sei wichtig, dass die Zürcher Bevölkerung gleichzeitig mit der süddeutschen Bevölkerung zu einer längeren Nachtruhe komme.

Nicht erfreut ist der Schweizerische Schutzverband gegen Flugemissionen. Es dürfe am Tag keinen unbegrenzten Lärmteppich geben, sagte Präsidentin Vreni Püntener.

swissinfo

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft