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Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare

Gleichgeschlechtliche Paare sollen künftig mehr Rechte haben. Keystone

Die Zürcher Gesetzesvorlage geht weiter als der Genfer "Pacs". Sie sieht konkrete Rechte für gleichgeschlechtliche Paare vor.

Der kantonale Urnengang vom 22. September, eine Schweizer Premiere übrigens, gilt als Test: Bern muss bis Ende Jahr ein Bundesgesetz vorlegen.

Was der Eidgenössisch-demokratischen Union (EDU) in Genf nicht gelungen ist, erreichte sie in Zürich: Ihr Referendum gegen das vorgesehene kantonale Gesetz über die gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist zustande gekommen, während die Partei in Genf nicht genügend Unterschriften zusammen gebracht hatte.

Die EDU beruft sich auf eine strenge Auslegung der Bibel und sieht es als „ihre moralische Pflicht, dieses Gesetz zu bekämpfen und die christlichen Werte zu verteidigen“, wie Kantonalsekretär Daniel Suter erklärt.

Man dürfe nicht zu „einer wider-natürlichen Lebensweise“ ermutigen, welche die „heterosexuelle Norm von Heirat und Familie, die Pfeiler unserer Gesellschaft“ bedrohe.

In Richtung Gleichstellung

Das Genfer Gesetz, das seit Mai 2001 in Kraft ist, hat vor allem Symbolcharakter. In Zürich dagegen erhalten Schwule und Lesben konkrete Rechte. Sie werden in Bezug auf Sozialhilfe, direkte Steuern, Erbschafts-Steuern und Schenkungen Ehepaaren gleichgestellt.

“Das ist das Maximum, das auf kantonaler Ebene überhaupt möglich ist”, freut sich Rolf Trechsel, Ko-Präsident des Komitees zugunsten des Gesetzes. “Namentlich im Bereich Ausländerrecht muss aber das Bundesgesetz abgewartet werden.

Das Gesetz weist auch einige Absonderlichkeiten auf: So ist zum Beispiel Gleichstellung nur bei der Besteuerung von Erbschaften vorgesehen, nicht aber bei den Erbschaften selber! Doch ganz allgemein ist es ein riesiger Fortschritt.”

Trennung und Scheidung

Das Zürcher Parlament hat, um Empfindlichkeiten zu schonen, eine Wartefrist bis zur offiziellen Registrierung vorgesehen. Gleichgeschlechtliche Paare müssen zwischen dem Gang zum Notar und der Registrierung der Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt sechs Monate zusammenleben.

Offiziell sollen damit Missbräuche bekämpft werden. Auch eine “Scheidung” ist möglich, allerdings erst nach zwei Jahren Trennung oder wenn eine der beiden Parteien heiratet oder ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegt.

Modell-Charakter

Das Zürcher Gesetz ist als Modell für das vorgesehene Bundesgesetz gedacht, das bis Ende Jahr vorgelegt werden soll. Die Abstimmung ist also auch ein Test.

Inzwischen haben schon viele Paare ihre Partnerschaft notariell beglaubigen lassen. Die Wartefrist von sechs Monaten bis zur Registrierung wäre dann bereits abgelaufen, wenn das Gesetz in Kraft tritt – falls es am 22. September angenommen wird.

swissinfo, Ariane Gigon Bormann

Die Abstimmung vom 22. September in Zürich über die gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist für die Schweiz eine Premiere.
Das Zürcher Modell geht weiter als das Genfer Gesetz, das seit Mai 2001 in Kraft ist.
Die Zürcher Vorlage gilt als Modell für das vorgesehene Bundesgesetz.

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