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Pfleger tötete neun Menschen aus Mitleid

Das Betagtenzentrum Eichhof in Luzern. Keystone

Ein Krankenpfleger hat in einem Luzerner Altersheim in mindestens neun Fällen aktive Sterbehilfe geleistet. Als Motiv für seine Taten macht er Mitleid und Nächstenliebe geltend.

Erste Details zur Todesserie im Altersheim gaben die Behörden am Donnerstag (05.07.) bekannt: Seit Dezember 2000 hätten sich auf der Station A des Stadtluzerner Betagtenheims Eichhof die Todesfälle gehäuft. Innerhalb von sechs Monaten waren dort 10 demente Patientinnen gestorben. Normalerweise würden auf dieser 18-Betten-Station pro Halbjahr lediglich ein bis zwei Sterbefälle registriert.

Todesfälle beim Aushelfen

Auf die Spur des Täters kam die Polizei als am 20. Juni auf einer anderen Station eine Patientin verschied. Der Pfleger hatte wegen Personalmangels auf dieser Station gearbeitet. Es kamen zwar erste Verdachtsmomente gegen den Pfleger auf, diese erhärteten sich aber nicht.

Als sich eine Woche später ein weiterer Todesfall ereignete, entschlossen sich die Behörden zu einer grossangelegten Intervention: Das Personal wurde befragt und Räumlichkeiten durchsucht. Dabei stellte sich heraus, dass der Pfleger am Vorabend die Patientin besucht und am folgenden Morgen deren Tod festgestellt hatte.

Tötungen gestanden

Nach einer Hausdurchsuchung wurde der Mann Ende Juni festgenommen. Er gestand die Tötungen bei der Einvernahme und sitzt seither in Untersuchungshaft. Beim Täter handelt es sich um einen jüngeren Schweizer mit einem Krankenpfleger-Diplom. Er hatte erst seit kürzerer Zeit Betagtenheim gearbeitet.

Untersuchungsrichter Orvo Nieminen sagte, der Mann habe in der Einvernahme die Meinung vertreten, den getöteten Frauen etwas Gutes getan und aus Mitleid und Nächstenliebe gehandelt zu haben.

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen hat der Mann allein gehandelt. Weitere Angaben zu seinem Vorgehen liegen noch keine vor. Hinweise auf weitere Fälle von aktiver Sterbehilfe, die er bei seiner Pflegetätigkeit an anderen Arbeitsorten verübt haben könnte, gibt es ebenfalls keine.

Aktive Sterbehilfe strafbar

Aktive direkte Sterbehilfe ist die gezielte Tötung eines Menschen zur Verkürzung seiner Leiden. Sie wird in der Schweiz als vorsätzliche Tötung, als Tötung auf Verlangen oder als Totschlag geahndet.

swissinfo und Agenturen

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