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Das tägliche Leben in der Schweiz

Wohnen in der Schweiz

Ennio Leanza/Keystone

Je nach Ort und Quartier kann es in der Schweiz schwierig sein, eine Wohnung zu finden. Wer weiss, wie der Immobilienmarkt funktioniert, ist im Vorteil.

60% der Einwohner:innen der Schweiz lebt zur Miete, aber der Anteil der Wohneigentümer:innen ist seit den 1970er-Jahren stetig gestiegen. Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen machen mehr als die Hälfte der Wohnungen in der Schweiz aus.

Im Durchschnitt lag die monatliche Nettomiete 2019 bei 1362 Franken. Am teuersten sind die Wohnungen in den Kantonen Zug, Zürich und Schwyz, während die günstigsten Wohnungen in den Kantonen Jura, Neuenburg und Wallis zu finden sind. In den grossen Städten sind die Mieten etwa 10% höher.

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Eine Wohnung finden

Am schnellsten wird man fündig, wenn man die Liste der freien Wohnungen auf speziellen Internetseiten oder direkt auf den Seiten der Immobilienagenturen in der Region durchsucht. In der Regel sind bei jeder Wohnungsanzeige die Kontaktdaten jener Person angegeben, bei der man sich für einen Besichtigungstermin melden kann.

Nach der Besichtigung ist der nächste Schritt das Einsenden einer Bewerbung, entweder bei der Immobilienverwaltung oder direkt bei der Vermieter:in. Zu einer Bewerbung gehören in der Regel ein Identitätsausweis, ein Betreibungsregisterauszug, eine Kopie der Haftpflichtversicherung, eine Kopie des Arbeitsvertrags, auf dem das Einkommen ersichtlich ist oder die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate. Personen ohne Schweizer Pass reichen zudem die Kopie einer Aufenthaltsbewilligung ein.

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Der Mietvertrag

Kommt es zu einer Einigung, schliessen die Hausverwaltung oder Vermieter:in mit den neuen Mieter:innen einen Vertrag ab, der als «Mietvertrag» bezeichnet wird. Auf diesem Vertrag stehen die Kontaktdaten aller Parteien, die zu der Miete gehörenden Bereiche (Garage, Keller usw.), die Dauer des Mietverhältnisses, die Höhe von Miete und Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom usw.) sowie die Höhe der Mietkaution.

Die meisten Vermieter:innen verlangen die Zahlung einer Mietkaution, die bis zu drei Monatsmieten betragen kann. Die Kaution dient als finanzielle Sicherheit für Schäden, die über die «normale» Nutzung der Immobilie hinausgehen. Der Kautionsbetrag wird nicht direkt an die Hausverwaltung oder die Eigentümer:in bezahlt, sondern auf ein von den Mieter:innen eingerichtetes «Mietkautionskonto» bei einer Schweizer Bank überwiesen. Das Geld auf diesem Sperrkonto kann erst bei Beendigung des Mietverhältnisses abgerufen werden.

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Kündigung

Mietverträge können zeitlich befristet oder unbefristet sein. Meistens wird ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beide Parteien können ihn unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen sowie jener Regeln, die im Vertrag festgelegt sind, kündigen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen liegt bei drei Monaten. Üblicherweise müssen Mieter:innen ihre Kündigung per eingeschriebenem Brief ankündigen. Sie können auch innert weniger als drei Monaten ausziehen, aber müssen in jenem Fall Ersatzmieter:innen organisiert haben, die sich die Wohnungsmiete leisten können und bereit sind, den Mietvertrag zu denselben Bedingungen zu übernehmen.

Beim Auszug müssen Wohnungen gereinigt und in jenem Zustand zurückgegeben werden, den sie zum Zeitpunkt des Einzugs hatten.

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