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Luzerner Kantonsrat weist Geschäft zu den Unvereinbarkeiten zurück

Keystone-SDA

Der Luzerner Kantonsrat hat das Geschäft zu den Unvereinbarkeiten an die zuständige Kommission zurückgewiesen. Eine Mehrheit des Kantonsrats befand, es gebe noch zu viele offene Fragen und Details, die zuerst geklärt werden müssten.

(Keystone-SDA) Nach der geführten Eintretensdebatte hiess der Kantonsrat einen Rückweisungsantrag an die zuständige Kommission mit 85 zu 28 Stimmen gut. Hugo Lötscher (SVP) und Franz Räber (FDP) hatten diesen eingereicht.

Die Luzerner Regierung wollte die Unvereinbarkeitsvorschriften in einem Mantelerlass neu festlegen. Damit sollen 18 Gesetze, etwa das Personalgesetz, das Justizgesetz, das Organisationsgesetz, das Behördengesetz oder das Gemeindegesetz, gleichzeitig angepasst werden. Heute sind die geltenden Bestimmungen in der Kantonsverfassung nur übergangsweise geregelt.

Neu sollten die Vorschriften, wer also in bestimmten Behörden und Gremien nicht Einsitz nehmen darf, nebst für verheiratete Personen auch für Paare in eingetragener Partnerschaft oder im Konkubinat gelten. Diese Stossrichtung war in der Eintretensdebatte unbestritten.

Ein «Ja, aber…»

«Mit der Vorlage stärken wir das Vertrauen in Verwaltung und Gericht», sagte etwa Franz Räber (FDP). Die Unvereinbarkeitsvorschriften gehörten richtigerweise ins Gesetz und nicht in die Verfassung, sagte Beatrix Küttel (Mitte). Von «mehr Rechtssicherheit und Transparenz» sprach Mario Cozzio (GLP). Auch die Ratslinken warben in ihren Voten für die Vorlage.

Die definitive Ausgestaltung des Geschäftes mitsamt den geplanten Verschärfungen gab in der Eintretensdebatte hingegen viel zu reden. Den Bürgerlichen ging sie teilweise zu weit. Es dürfe keine Regelungen geben, durch die «engagierte Politiker» wegen ihrer beruflichen Tätigkeiten ausgeschlossen würden, sagte Franz Räber (FDP). Offene Regelungen müssten in der Kommission geklärt werden, so der Emmenbrücker.

«Irritierend und stossend»

Michael Kurmann (Mitte) ist abtretender Präsident der Stiftung Jugenddorf Bad-Knutwil. Er kritisierte eine stärkere Regulierung von Stiftungen mit kantonaler Beteiligung. Ein generelles Verbot führe nicht zu einer besseren Governance, sagte er. Es brauche Menschen, die sich politisch engagierten und gleichzeitig gesellschaftliche Verantwortung übernähmen. «Wollen wir wirklich, dass sich Gesellschaft und Politik immer weiter entfernen?»

Die Komplexität und der Umfang der Vorlage seien in der Tat zu gross, sagte Mario Cozzio (GLP). Zähneknirschend unterstütze er die Rückweisung. «Sonst gibt es einen Flickenteppich.»

Als «irritierend und stossend» bezeichnete hingegen Andrea Pfäffli (SP) den Rückkommensantrag. Man habe Zeit, offene Fragen bis zur zweiten Lesung abzuklären. «Wir möchten keine Verzögerung des Gesetzes», sagte sie.

Barbara Irniger (Grüne) kritisierte, dass die Anträge nicht schon früher in die Kommission eingebracht worden seien. Auch die Präsidentin der Staatspolitischen Kommission, Maria Pilotto (SP), setzte sich gegen den Rückweisungsantrag ein. Im Hinblick auf die zweite Lesung sagte sie: «Wir finden Lösungen.»

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