Mehr Zürcher Gemeinden verzichten auf Gespräche zur Einbürgerung
Nur noch die Hälfte der Zürcher Gemeinden führt in jedem Fall ein persönliches Gespräch mit Einbürgerungswilligen. Das zeigt eine Studie des Kantons. 2022 war das noch in 71 Prozent der Gemeinden der Fall.
(Keystone-SDA) Die Mehrheit der Gemeinden führe bei Bedarf noch persönliche Gespräche, teilte der Kanton Zürich am Freitag mit. Viele setzen neu auf Motivationsschreiben: 41 Prozent fordern solche manchmal oder immer von den Kandidatinnen und Kandidaten. 2022 war das kaum ein Thema.
Hintergrund der Studie ist das neue Bürgerrecht, das am 1. Juli 2023 in Kraft trat. Der Kanton stellt den Gemeinden einen Grundkenntnistest zur Verfügung. Vor dem neuen Bürgerrecht führten 45 Prozent der Gemeinden noch eigene Tests durch. Mittlerweile wenden alle den kantonalen an.
Grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden zeigen sich bei den Gebühren. Zwar lägen diese bei Personen ab 25 Jahren am häufigsten zwischen 400 und 600 Franken. Doch über alle Gemeinden gesehen gebe es Gebühren zwischen 200 und 2400 Franken. Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten des Kantons und des Bundes.
Viele Gesuche am Zürichsee
Die meisten Gesuche pro 1000 Einwohner gehen von Ausländerinnen und Ausländer am Zürichsee ein. Laut Mitteilung sind die Gesuche in der Peripherie tiefer. Die Anzahl Ausländerinnen und Ausländer in den Gemeinden sei dabei nicht allein entscheidend: Es gebe Gemeinden mit vielen Personen, welche die Bedingungen erfüllen würden, die aber wenige Gesuche aufwiesen. Ländliche Gemeinden brauchen zwar mehr Stellenprozente, sind aber schneller bei der Bearbeitung.
Die Dauer der Bearbeitung der Gesuche ist laut Studie gestiegen. 2022 brauchten noch 10 Prozent der Gemeinden im Schnitt mehr als sechs Monate, 2025 waren es 25 Prozent. Die Anzahl Gesuche sei in dem Zeitraum stark angestiegen, heisst es dazu.
An der Studie nahmen 146 der 160 Zürcher Gemeinden teil.