Mutmasslicher Serientäter bleibt im Aargau in Untersuchungshaft
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau führt ein Strafverfahren gegen einen 29-jährigen Mann wegen schwerer Sexualdelikte an mehreren Frauen. Er soll den jüngeren Opfern wiederholt K.-o.-Tropfen und andere Drogen verabreicht haben. Der Vorbestrafte bleibt in Untersuchungshaft.
(Keystone-SDA) Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts bestätigte die Verlängerung der Untersuchungshaft für den Schweizer. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid von Ende März hervor. Demnach besteht eine Verdunkelungsgefahr und eine grosse Wiederholungsgefahr.
Der Mann war im August 2025 festgenommen worden. Der mittellose Mann wehrte sich mit der Beschwerde gegen die Untersuchungshaft. Der Mann ist vorbestraft – unter anderem wegen mehrfacher sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie.
Das Obergericht verurteilte ihn im November 2022 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren. Davon musste er 15 Monate im Gefängnis absitzen.
Da der Beschuldigte jede Einsicht vermissen lasse und laut Gutachter möglicherweise neue Straftaten begehe, werde die Rückfallgefahr für physische Sexualdelikte als hoch eingestuft, heisst es im Beschwerdeentscheid in Sachen Untersuchungshaft.
Umfassende Strafuntersuchung läuft
Die kantonale Staatsanwaltschaft führt gegen den Mann eine umfassende Strafuntersuchung wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität, die Freiheit, Leib und Leben, die Ehre, den Geheim- und Privatbereich sowie das Betäubungsmittelgesetz.
Wie aus dem Entscheid hervorgeht, soll der Mann über Jahre hinweg systematisch mindestens vier Frauen betäubt und sexuell missbraucht haben. Opfer ist in den Jahre 2017 bis 2022 unter anderem die damalige Partnerin.
Im Jahr 2019 soll er eine damals Minderjährige mit Alkohol gefügig gemacht, sie und eine Freundin entkleidet und fotografiert haben. Später soll er versucht haben, sie mit den Aufnahmen zu erpressen.
Videos würden auch hier Missbrauchshandlungen an der bewusstlosen Geschädigten belegen. Im August 2023 soll er ein weiteres Opfer mit einer Flüssigkeit betäubt, missbraucht und gefilmt haben. Im Februar 2025 drohte er ihr gemäss Beschwerdeentscheid mit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen.
IT-Forensik gefordert: Datenträger vernichtet
Der Fall könnte noch grössere Dimensionen annehmen. Auf den sichergestellten Datenträgern der Ermittler befinden sich zahlreiche weitere Missbrauchsdarstellungen, die bislang keinem konkreten Opfer zugeordnet werden konnten, wie es im Entscheid heisst.
Die Ermittlungen gestalteten sich aufwendig, weil der Beschuldigte bei einer Hausdurchsuchung einen ihm kurz in die Hand gegebenen USB-Stick vorsätzlich zerbrach. IT-Spezialisten arbeiten laut Beschwerdekammer seither unter Hochdruck daran, die Daten des zerstörten Speichermediums wiederherzustellen, um weitere potenzielle Opfer identifizieren zu können. (Entscheid SBLK.2026.95 vom 31.3.2026)