
Mutmasslicher Täter in Schaffhauser Tötungsdelikt bleibt in U-Haft

Ein wegen versuchter und vollendeter vorsätzlicher Tötung beschuldigter Mann in Schaffhausen wird nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen. Er soll im September 2023 einen Mann mit einem Messer getötet und einen verletzt haben.
(Keystone-SDA) Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft führt ausserdem eine Untersuchung wegen Raufhandels, qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Straftaten gegen den aus Somalia stammenden Mann. Er wurde kurz nach der Tat festgenommen.
Weil ihm allein wegen der vorsätzlichen Tötung eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren droht, geht das Bundesgericht in einem am Freitag publizierten Entscheid von Fluchtgefahr aus. Der Beschuldigte verfügt in der Schweiz über keine näheren Familienangehörigen.
Entgegen der Sicht des Beschwerdeführers bestehe trotz der seit rund einem Jahr und neun Monaten andauernden Untersuchungshaft noch nicht die Gefahr von Überhaft. Eine solche liegt vor, wenn die totale Dauer der Untersuchungshaft länger ist, als die schlussendlich verhängte Freiheitsstrafe. (Urteil 7B_480/2025 vom 18.6.2025)